Was ist die Deckungskarte?

Die Deckungskarte ist heute nicht mehr notwendig bzw. gibt es nicht mehr!

Vor dem 1.März 2008 musste in Deutschland um ein Fahrzeug oder einen Anhänger  An- oder Umzumelden, bei der Zulassungsstelle einen Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.

Mit der Deckungskarte erklärt sich der Versicherer bereit einen Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers abzuschließen. Bei einer Haftpflichtversicherung ist ist der Versicherungsnehmer ab dem Tag der Zulassung im Rahmen der vorläufigen Deckung versichert.

 

Die Deckungskarte war erforderlich für:

  •     Neuzulassung eines Fahrzeugs
  •     Fahrzeugwechsel
  •     Versichererwechsel
  •     Halterwechsel
  •     Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  •     Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei einem Wohnortwechsel

 

Seit dem 1. März 2008 ist die Deckungskarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt worden. Die Umstellung auf die Versicherungsbestätigungsnummer (kurz „eVB-Nummer“) ermöglicht einen besseren und schnelleren Datenaustausch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Kfz-Zulassungsstellen sowie den Versicherern.