Geschrieben von zdv

Achtung bei Probefahrten!

ProbefahrtWas man beim Kauf eines neuen Autos beachten soll erklärt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Seien Sie vorsichtig bei der Probefahrt. Ist der Wagen nicht vollkaskoversichert, kann es teuer werden, wenn es Beulen gibt.“
Der Kauf bei einem Händler sind die Fahrzeuge meist Vollkaskoversichert, womit eine Probefahrt im Falle eines Schadens abgesichert ist. Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Anders verhält sich das bei Privatverkäufen. Bei einem Unfall während einer Probefahrt kommt die Haftpflichtversicherung grundsätzlich den Fremdschaden  auf. Eine Vollkasko würde Kratzer oder Beulen am Testwagen übernehmen, jedoch muß der Probefahrer für eine mögliche Selbstbeteiligung und Höherstufung selbst den Kopf hinhalten.
„Das allein kann schon ein teures Vergnügen werden.“ So Lilo Blunck. Existiert keine Vollkasko, löhnt der Kaufinteressent den gesamten Schaden am Testfahrzeug!

Bei einem Privatkauf ist die Kfz-Versicherung inklusive und man kann, wenn man möchte, sie auch übernehmen. Lilo Blunk: „Aber Achtung: Vor der Ummeldung immer erst prüfen, ob es nicht bessere Angebote gibt.“ Besorgt man sich die elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) des Verkäufers, ist der Wechsel zu einer anderen Versicherung möglich, wobei die Zulassungsstelle einen vieles abnimmt. Nach Deaktivierung der alten Police, beginnt der neue Vertrag nahtlos.

(Foto: © Jürgen Fälchle - Fotolia.com)

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