Geschrieben von zdv

Fahrerflucht - Zahlt die Versicherung?

LeistungsfragenSie kommen gerade von einem Einkaufsbummel zurück und müssen feststellen, dass jemand Ihr Fahrzeug angefahren hat, vom Verursacher jedoch keine Spur, nicht mal eine Nachricht. Wer zahlt den Schaden, wenn auch polizeiliche Ermittlungen sich im Sande verlaufen?

Glücklich sind in solchen Fällen Vollkaskoversicherte! Die Vollkasko übernimmt die Schadenregulierung auch dann, wenn der Verursacher unbekannt ist. Haftpflichtvericherte müssen meist selbst für den Schaden aufkommen, in sehr seltenen Fällen zahlt die Verkehrsopferhilfe!

Jedoch sollten auch Vollkaskoversicherte erst gründlich nachrechnen, denn eine Schadensregulierung durch die Vollkasko bedeutet gleichzeitig ein Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zuzüglich der Selbstbeteiligung! Bei geringen Schäden ist es daher oft sinnvoller, die Kosten der Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen.

 

Vollkasko für den Unfallflüchtigen?

Nein! Da Unfallflucht ein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit bzw. gegen die Verhaltensvorschriften des Versicherungsvertrages ist und es sich hierbei um eine vorsätzliche Tat handelt, wird der Versicherer nicht zahlen! In manchen Fällen allerdings, wenn der Fahrer glaubhaft darlegen kann, dass er den Unfall gar nicht bemerkt hat, muss der Versicherer zahlen, denn der Tatbestand der Unfallflucht ist somit nicht gegeben.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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