Geschrieben von zdv

Zahlt die Versicherung bei Fahrzeugdiebstahl mit steckengelassenem Schlüssel?

LeistungsfragenNein, in der Regel nicht, da es vom Versicherer als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt wird! Bewahren Sie Ihren Fahrzeugschlüssel deshalb immer so auf, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben.

Grobe Fahrlässigkeit bezüglich des Fahrzeugschlüssels besteht auch dann, wenn Sie den Schlüssel z.B. im Handschuhfach zurücklassen oder ihn in einer Jacke aufbewahren und diese an der Garderobe einer Gaststätte aufhängen.

Haben Sie hingegen den Fahrzeugschlüssel beim Entladen des Fahrzeuges versehentlich im Kofferraumschloss stecken lassen, muss die Versicherung laut dem Urteil vom OLG Düsseldorf am 27.10.1998 (r+s 1999, S. 229) bezahlen!

 

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