Was ist der Auslandsschadenschutz

  • Eine Zusatzversicherung
  • Erhöhung der Mindestdeckungssumme
  • Die Schadenersatzansprüche orientieren sich an deutschem Recht
  • Gilt in Europa und anderen Ländern, je nach Vertrag

 

AuslandsschadenschutzAndere Länder, andere Sitten. Wer mit dem Auto verreist, muss sich der Grenzen des Versicherungsschutzes bewusst sein. Längst nicht überall ist es um die Zahlungsmoral bestens bestellt und die Leistung der Versicherungen mit jener in deutschen Landen vergleichbar.

Eine Auslandsschadenschutzversicherung schafft hier Abhilfe. Sie sorgt dafür, dass Fahrzeuglenker bei unverschuldeten Unfällen im Ausland nicht das große Nachsehen haben.

 

Mindestdeckungssummen nicht auf deutschem Niveau

Eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist in den EU-Ländern zwar Vorschrift, von einer einheitlichen Mindestdeckung kann aber mitnichten die Rede sein. Ehe die verabschiedete Harmonisierung der Deckungssummen greift, fließt noch viel Wasser den Berg hinunter. Eingeräumte Übergangsfristen sorgen dafür, dass Länder wie Kroatien, Rumänien oder Polen, aber auch Portugal, Spanien und Griechenland kein Interesse haben, umgehend mit deutschen Gepflogenheiten aufzuwarten. Bis zum endgültigen Leistungsabgleich im Sinne der 5. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie der Europäischen Union ist deshalb die Auslandsschadenschutzversicherung ebenso unerlässlich wie die Mallorca-Police.

 

Leistungen im Schadensfall

Mit einer Auslandsschadenschutzversicherung wird der Autofahrer von seinem Versicherer so entschädigt, als hätte dieser den ausländischen Unfallverursacher mit einer Haftpflichtversicherung unter Vertrag. Die Schadenersatzansprüche orientieren sich damit an deutschem Recht und deutschen Standards.

 

Die Zusatzversicherung greift, wenn:

 

a) der Autofahrer mit dem eigenen Fahrzeug unverschuldet im Ausland in einen Unfall verwickelt wird und

b) die Kosten durch die Versicherung des Unfallverursachers nicht übernommen werden oder die Haftpflicht des Unfallgegners zur Begleichung des Schadens nicht hinreicht.

 

Gesetzt den Fall, dass diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kommt die Auslandsschadenschutzversicherung für den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Deckungsgrenze oder für den Differenzbetrag bei Unterdeckung auf.

In der Regel gilt der Zusatzschutz für die Europäische Union, andere Länder sind aber durchaus drin und reine Vertragssache. Zu bedenken ist dabei, dass speziell außerhalb der EU die Versicherungspflicht häufig ein Fremdwort ist. Von daher ist die Auslandsschadenschutzversicherung allen dringend anzuraten, die im Urlaub viel mit dem Auto jenseits der Grenzen des Landes unterwegs sind. Namentlich weil die Auslandsschadenschutzversicherung neben den Unfallkosten auch die Anwalts- und Verfahrenskosten abdeckt. Nachdem sich die Schadensregulierung im Ausland oft über Monate hinziehen kann, ist die Auslandsschadenschutzversicherung nicht nur sinnvoll, sondern regelrecht notwendig.

 

Der Unterschied zwischen Auslandsschadenschutz und Mallorca-Police!

Ins Unreine gesprochen kümmert sich die Auslandsschadenschutzversicherung um den Privatwagen, die Mallorca-Police hingegen um den Mietwagen im Ausland. Auch die Mallorca-Police verbürgt aber bei unverschuldeten Unfällen den Schutz vor Unterdeckung des Unfallgegners.

Wirksam wird sie, wie der Name fälschlicherweise vermuten lässt, nicht ausschließlich auf der Balearen-Insel. Vielmehr haben die zahllosen Unfälle deutscher Urlauber mit Mietwagen auf Mallorca die Einführung dieses Versicherungsprodukts unumgänglich gemacht. Die Bezeichnung dafür lag damit quasi auf der Hand.

Vielfach ist die Mallorca-Police bereits Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung. Lediglich in den günstigeren Basistarifen der Anbieter fehlt sie entweder zur Gänze oder bietet nicht die volle Höhe der deutschen Mindestdeckungssumme. Der genaue Blick in den Vertrag ist mithin angezeigt.

Dieses Problem stellt sich deutschen Urlaubern nicht, wenn sie den Mietwagen im eigenen Land bei einem Anbieter mit deutschem Versicherungsschutz beziehen.

 

Abschluss eines Auslandsschadenschutzes

Die Auslandsschadenschutzversicherung ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ist der Kfz-Schutz fürs Ausland Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung, fallen keine gesonderten Kosten an. Wird die Auslandsschadenschutzversicherung indes als separates Produkt feilgeboten, ist mit einem entsprechenden Kostenaufschlag zu rechnen.

Wichtig dabei ist, vor dem Abschluss die Gültigkeit der Police fürs betreffende Urlaubsland zu prüfen. Für gewöhnlich umfasst der Schutz die EU-Länder sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Der Schutz ist zeitlich regelmäßig beschränkt, die Tarife sind hingegen mit einem Kfz-Tarifrechner online im Nu ermittelt.

 

Einschlägige Anbieter im Vergleich

  • HDI
    Im Test des Deutschen Kundeninstituts belegt die Kfz-Versicherung Rang 1. Nicht weniger angetan ist die WirtschaftsWoche, die den Versicherer als sehr gut einstuft. Jedenfalls haben Autofahrer die Möglichkeit, die Kfz-Haftpflichtversicherung Motor-Plus mit dem Auslandschaden-Schutz aufzumotzen. Dieser reguliert nach deutschem Recht Personen- und Sachschäden, die durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug verursacht werden. Dasselbe gilt für Schäden, die dem Fahrzeuglenker in Deutschland durch einen im Ausland zugelassenen Wagen entstehen.
  • HUK-COBURG
    Kundenservice wird bei der HUK-COBURG großgeschrieben. Daten und Verträge sind über den Servicebereich „Meine HUK“ jederzeit online einfach einsehbar. Mehr als 11 Millionen Kunden sind scheint’s von der Leistung des Versicherers überzeugt. Und gar manche von ihnen dürften sich für die Kfz-Haftpflichtversicherung Classic mit Ausland-Schadenschutz entschieden haben. Damit sichern sie sich den Schadenersatz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Europäischen Union, Albanien, Mazedonien, Kosovo, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Montenegro, Monaco, Norwegen, Serbien, der Schweiz und im europäischen Teil der Türkei.
  • ADAC
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung von KomfortVario des Automobil-Clubs enthält neben dem Auslandskomfortpaket auch die Mallorca-Police. Das Auslandskomfortpaket ist dabei nichts anderes als eine Auslandsschadenschutzversicherung, die garantiert, dass der Automobil-Club schnell und unkompliziert die Schadensregulierung bei unverschuldeten Unfällen im Ausland übernimmt.
  • Allianz
    Gleich der Basis der Kfz-Haftpflichtversicherung ist ihre Erweiterung um den Ausland-Schadenschutz mit bis zu 100 Millionen Euro Entschädigung für Sach- und Personenschäden dienlich. Hat die Basis freilich im Inland Gültigkeit, ist die Erweiterung fürs Ausland unumgänglich.

 

Das Wichtigste im Überblick

 

  • Der Auslandsschadenschutz dient der Regulierung von unverschuldeten Unfallschäden im Ausland. Speziell außerhalb der EU ist die Haftpflichtversicherung Mangelware, weshalb der Kfz-Schutz fürs Ausland unverzichtbar ist.
  • Im Unterschied zur Mallorca-Police gilt die Auslandsschadenschutzversicherung nicht für den Mietwagen, sondern für den Privatwagen.
  • Die Kosten für den Schutz variieren von Anbieter zu Anbieter und sind entweder in der Kfz-Haftpflichtversicherung inbegriffen oder mithilfe des Tarifrechners online rasch zu ermitteln.

 

Foto: © fotomek - Fotolia.com