Mallorca-Police – ein Muss für den Mietwagen im Ausland

Mallorca Police Zusatzversicherung!Zahlen lügen nicht. 500.000-mal jährlich krachen Fahrzeuge aus unterschiedlichen EU-Staaten ineinander.

Zwar sind Haftpflichtversicherungen im europäischen Ausland obligatorisch, auf deutschem Niveau sind aber beileibe nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen. Hier schafft die Mallorca-Police Abhilfe.

 

Was ist die Mallorca Police?

  • Eine Zusatzversicherung
    (Kann, muss aber nicht in der Haftpflicht enthalten sein!)
  • Für Reisenden die im Ausland einen Mietwagen benutzen
    (Europaweit gültig!)
  • Erhöht die Deckungssumme
    (Weniger Risiko für den Unfallverursacher!)

 

Der Schein trügt. Mit Mallorca hat die Mallorca Police nur entfernt etwas zu tun. Genau genommen handelt es sich bei ihr um die sogenannte „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Nachdem sich dafür allerdings der Begriff Mallorca Police eingebürgert hat, verzichteten auch die Versicherer nach und nach auf den komplizierten Begriff zu Gunsten des eingängigen Ausdrucks. Des ungeachtet gehen die Ursprünge besagter Versicherung durchaus auf die Gepflogenheiten auf der Baleareninsel zurück.

Die Sache ist schlicht die: Mallorca gilt gemeinhin als überaus beliebtes Reiseziel der Deutschen. Nachdem es um die Zuverlässigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel nicht gerade bestens bestellt ist, schnappen sich viele Urlauber für gewöhnlich einen Mietwagen, um die Insel zu erkunden. Nur klaffte zwischen den Versicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung in den beiden Ländern lange Zeit eine markante Lücke. Zur Schließung dieser Deckungslücke empfahlen drum Versicherer Urlaubern regelmäßig den Abschluss einer Zusatzversicherung. Und eben dafür lag die Bezeichnung Mallorca Police auf der Hand.

 

Mindestdeckung ist Pflicht

Im Falle eines Unfalls kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Sach- wie Personenschaden des Geschädigten auf. Allerdings zahlt die Versicherung nur bis zur Höhe der Deckungsgrenze. Alle darüber hinausgehenden Kosten hat der Unfallverursacher zu begleichen. Damit läuft er Gefahr, bei Personenschäden, die mit einer lebenslangen Pflegebedürftigkeit des Geschädigten einhergehen, mitunter Millionenbeträge bereitstellen zu müssen. Um dieser unhaltbaren Situation entgegenzuwirken, unterliegen Versicherer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungen, für die sie jedenfalls aufzukommen haben.

Diese Mindestdeckung liegt in Deutschland bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und bei 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Allerdings bieten die meisten Versicherer aus freien Stücken wesentlich höhere Deckungssummen an. So sind für Sachschäden 100 Millionen Euro keine Seltenheit, während für Personenschäden mit 10 bis 15 Millionen Euro zu rechnen ist.

 

Der Mietwagen schreit nach Zusatzschutz

Mallorca Police: Mietwagen im Ausland!Wer im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs ist, kommt an sich in den Genuss der EU-weiten Regelung, die mit 1 Million Euro pro Person beziehungsweise mit 5 Millionen Euro für die gesamten Personenschäden sowie mit 1 Million Euro für die kompletten Sachschäden aufwartet. Des ungeachtet dienen Länder wie die Türkei lediglich mit 100.000 Euro pro Person, während die Ukraine gar nur für eine Deckungssumme von 4.000 Euro zu haben ist. Mit Abschluss der Mallorca-Police hat hingegen die in Deutschland vereinbarte Deckungssumme ebenso für den Leihwagen im europäischen Ausland Gültigkeit.

 

Die Mallorca Police ist nicht immer Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung

Auch wenn die Mallorca-Police vielfach mit dem Standardpaket der Kfz-Haftpflichtversicherung daherkommt, ist sie nicht gezwungenermaßen Vertragsbestandteil. Deshalb ist es ratsam, vor Reiseantritt einen Blick in den Versicherungsvertrag zu werfen, um unabsehbare finanzielle Folgen von vornherein zu vermeiden.

Speziell bei den Basis-Tarifen ist damit zu rechnen, dass die Mallorca-Police als Zusatzversicherung der Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen ist.

 

Kosten der Mallorca Police!

Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 8 bis 15 Euro pro Jahr, die sich im Schadensfall allemal bezahlt machen.

Sollte wider Erwarten der hauseigene Versicherer die Mallorca-Police nicht anbieten, ist es ebenso gut möglich, diesen Schutz bei den einschlägigen Automobilclubs zu beziehen. Diese liefern den unverzichtbaren Zusatzschutz selbst jenen, die in Deutschland über kein eigenes Auto verfügen. Die Kosten halten sich auch hier in Grenzen. Für läppische 20 Euro sind bereits 4 Wochen Versicherungsschutz zu haben.

 

Europaweite Gültigkeit

In Anbetracht der Tatsache, dass Spanien mit 70 Millionen Euro eine der höchsten Mindestdeckungen für Personenschäden hat, gereicht der Mallorca-Police ihr Name nicht mehr wirklich zur Ehre. Jedenfalls beschränkt sich ihr Geltungsbereich nicht auf die Baleareninsel. Vielmehr gilt die Regelung im Allgemeinen für ganz Europa. Nichtsdestotrotz definieren die Anbieter den Geltungsbereich durchaus unterschiedlich. Während manche den Versicherungsschutz ausschließlich für die EU vorsehen, beziehen andere auch Staaten wie Marokko oder Tunesien mit ein.

Vorsicht ist jedenfalls bei der Türkei und Russland geboten. Zu klären ist hier, ob der Versicherungsschutz lediglich für den europäischen oder auch für den asiatischen Teil Gültigkeit hat. Hinzu kommt, dass die Dauer des Versicherungsschutzes von Anbieter zu Anbieter variiert. 1 bis 3 Monate sollte der Leihwagen risikolos zu benutzen sein.

 

Mallorca Police: Durch die erhöhte Unfallgefahr im Ausland Abschluss sinnvoll!

Selbst geübte Autofahrer sind im Ausland gegen Verkehrsunfälle nicht gefeit. Nicht von ungefähr heißt es in einer abgedroschenen Redensart: andere Länder, andere Sitten. Die teils höchst unterschiedlichen Verkehrsregeln sind ebenso gewöhnungsbedürftig wie die schlechten Fahrbahnbeschaffenheiten. Wer mithin auf Nummer sicher gehen will, schließt vorsorglich die Mallorca-Police ab, wenn ihm nach einem Mietwagen der Sinn steht. Und sollte es denn in der Tat krachen, ist durch den Gebrauch des Mietwagens der Schadenfreiheitsrabatt für gewöhnlich nicht gefährdet. Voraussetzung dafür ist freilich, dass diese Bestimmung explizit in den Verträgen mit Mallorca-Police verankert ist.

 

Fazit - Mallorca-Police über jeden Zweifel erhaben:

 

Es kann nicht oft genug betont werden, wie sinnvoll der Abschluss einer Mallorca-Police für jene ist, die sich im Ausland einen Leihwagen nehmen. Die Zusatzversicherung stockt den Versicherungsschutz des Reisenden auf deutsches Niveau auf und zählt von daher nicht von ungefähr nach Meinung etlicher Experten zu den wichtigsten Policen überhaupt.

 

Auch wenn fürs Erste weder ein Auslandsaufenthalt noch oder schon gar nicht der Bezug eines Mietwagens geplant ist, besteht die Gefahr, durch den Verzicht auf den Zusatzschutz doch eines schönen Tages untreu zu werden und mit seinen Absichten zu brechen. Und spätestens da kann sich die Ersparnis der paar Kröten bitter rächen, zumal die meisten vergessen, sich in diesem Fall explizit zusätzlich zu versichern.

 

Neben der Mallorca-Police mag zudem ein Auslandsschadenschutz eine sinnvolle Ergänzung sein. Werden nämlich die durch einen Unfall im Ausland entstandenen Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers nicht übernommen oder reicht schlicht und ergreifend die Deckung nicht hin, bleibt der Geschädigte auf einem Kostenberg sitzen. Der Auslandsschutz wirkt dem entgegen, indem der eigene Versicherer einspringt und mit dem Kostenberg aufräumt.

 

 

Kleiner Tipp zum Schluss:

Was für Europatrips die Mallorca-Police ist, erfüllt außerhalb Europas die sogenannte Traveller-Police. In Anbetracht der Tatsache, dass in den USA die Mindestdeckungssumme der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung mit 5.000 bis 25.000 Dollar verschwindend gering ist, erscheint die Traveller-Police nicht weniger sinnvoll als die Mallorca-Police.

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