Vollkaskoschaden richtig melden!

Ein Unfall mit dem eigenen Wagen ist in der Regel teuer. Deshalb kann ihn der Fahrer als Vollkaskoschaden melden, sofern die richtige Frist eingehalten wird. Die Versicherer verlangen außerdem eine gewisse Art und Weise der Meldung, nur dann kann ein KFZ-Halter sich auf Wiedergutmachung des Schadens verlassen. Was beim Anzeigen eines solchen Patzers wichtig ist und wann es Sinn ergibt, klärt dieser Artikel im Detail.

 

Schaden melden: "Den Schaden richtig beim Versicherer anzeigen"

Versicherungsnehmer müssen binnen einer Woche, beginnend mit dem Zeitpunkt des Unfalls, sämtliche Schäden am eigenen Fahrzeug schriftlich als Vollkaskoschaden melden, um einen garantierten Anspruch auf volle Leistungen zu erhalten. Diese Frist ist wichtig, werden sie nicht eingehalten kann der Versicherer unter gewissen Umständen die Leistungen kürzen oder gar auf Leistungsfreiheit plädieren. Der Versicherer kann seine Dienste im selben Umfang kürzen, wie das Versäumnis der Schadensmeldung durch den KFZ-Halter selbst verursacht wurde. Das bedeutet, dass eine Gesellschaft zahlen muss, hatte der Versicherungsnehmer keine Möglichkeit den Schaden zu melden, beispielsweise bei unfallbedingtem Koma. Der Kausalitätsnachweis der eigenen Schuldfreiheit liegt beim Halter des Kraftfahrzeuges. Er ist verpflichtet, den Grund des Versäumnisses schlüssig zu erklären. Viele Versicherer verlangen zusätzlich ein umgehendes telefonisches Anzeigen der Ereignisse. Nach der telefonischen Meldung ist die schriftliche Meldung fällig. Dafür bieten die meisten Versicherungen vorgefertigte Formulare entweder online oder zum Ausdrucken an. Die Berater der Gesellschaften helfen im Zweifelsfall weiter.

 

Das Einschalten der Vollkaskoversicherung ist nicht immer sinnvoll

Oben genannter Abschnitt zeigt, dass Fahrzeughalter einen Schaden unverzüglich der Vollkaskoversicherung anzeigen sollten. Das verpflichtet ihn nicht, die Leistungen der Versicherung in Anspruch zu nehmen. Die meisten Gesellschaften beraten gerne, ob dies sinnvoll wäre. Sind Selbstbeteiligung und Erhöhung der Beiträge gemeinsam teurer als der eigentliche Schaden, ist es sinnvoll, diesen aus eigener Tasche zu bezahlen.

 

Häufige Unstimmigkeiten mit Versicherungsgesellschaften

Auch wenn Fahrzeughalter einen Vollkaskoschaden melden und die anfallende Frist einhalten, muss die Versicherungsgesellschaft nicht zwangsläufig zahlen. Diese kann Ihre Leistungen beispielsweise bei Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht des Versicherungsnehmers verweigern. Zudem kann grob fahrlässiges Verhalten, welches den Schaden verursacht hat, zu einer Minderung der Dienste führen. Ein Beispiel wäre die Zigarette des Fahrers, welche einen Brand im Fahrzeug auslöst. Das Fahren mit einem defekten Wagen, falschen Reifen oder Ähnlichem befreit den Versicherer ebenso teilweise oder vollständig von seinen Verpflichtungen. Eine Vollkaskoversicherung sichert keinesfalls jeden unsinnig herbeigeführten Schaden ab, sondern nur solche, die im Rahmen normaler Fehler entstehen.

 

Das Sonderkündigungsrecht nach der Schadensregulierung

In Folge der Leistungserbringung des Versicherers steigen die Versicherungsbeiträge, sofern kein Rabattschutz vertraglich geregelt ist. Versicherte können einem starken Anstieg der Prämien durch einen Versicherungswechsel entgegenwirken und haben dafür ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht nach Abschluss der vollständigen Regulierung. Die Versicherungsgesellschaft kann unter Umständen eine Ersatzzahlung für die ausfallenden Zahlungen verlangen. Außerdem besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge und demnach muss für eine lückenlose Anschlussversicherung gesorgt werden.

 

Abschließende Zusammenfassung für Versicherungsnehmer

Ein auftretendes Problem mit dem eigenen Fahrzeug muss der Halter umgehend telefonisch und binnen als Vollkaskoschaden telefonisch melden. Andernfalls kann eine Leistungskürzung oder ein vollständiger Ausfall der Ansprüche folgen. Zudem kann die Versicherung bei grob fahrlässiger Handlung des Besitzers die eigenen Dienste verweigern, beispielsweise bei Trunkenheit am Steuer. Im Falle eines Leistungsanspruches ist die Inanspruchnahme nicht immer sinnvoll. Sind die Kosten der Reparatur gering, lohnt es meistens, sie selbst zu tragen. Nach einem Schaden besteht ein Sonderkündigungsrecht, welches nach ausführlicher Prüfung wahrgenommen werden kann, sofern keine geltenden Gesetze gebrochen werden.

 

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