Was ist die Billigungsklausel?

Der Begriff kommt aus dem Versicherungsvertragsrecht! Die Billigungsklausel unterstellt den Versicherten das Einverständnis im Fall dass der Antrag von der Police abweicht, zum Beispiel erhöht die Versicherung die Beiträge oder kürzt Leistungen ist der Versicherte dazu berechtigt, innerhalb eines Monats den Vertrag zu kündigen. Andernfalls bleibt die Police gültig, da der Versicherte die Vertragsänderung billigt!

 

Themenverwandte Links:

https://de.wikipedia.org/wiki/Billigungsklausel