Geschrieben von zdv

Zahlt die Kaskoversicherung auch bei schwer beweisbaren Wildunfällen?

schwerbeweisbarer wildunfallBei einer Kollision mit einem Wildtier, tritt im Regelfall die Teilkaskoversicherung ein. Allerdings ereignen sich häufig auch Wildunfälle bei denen es zu keiner direkten Kollision mit dem Tier selbst kommt, sondern die durch das Verreißen des Lenkrads (Schreck) oder durch ein bewusstes Ausweichen entstehen. Die Folge: Das Wild ist über alle Berge und Ihr Auto hängt an einer Leitplanke. Nun stehen Sie in der Beweispflicht! Rufen Sie auf jeden Fall die Polizei und lassen Sie sich eine Unfall-Bescheinigung ausstellen. Diese dient Ihnen als Beweis Ihres Unfalles.

Die Teilkasko bezahlt in der Regel für den entstandenen Schaden, wenn das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war, um einen größeren Schaden zu verhindern. Das Ausweichen vor Großwild wie etwa Wildschweinen, Rehen, Hirschen und Bären ist laut der deutschen Rechtsprechung gerechtfertigt. Wer allerdings einem Hasen ausweicht und somit einen höheren Schaden verursacht, als er durch die Kollision mit dem Tier entstanden wäre, kann - wenn er keine Vollkaskoversicherung besitzt - auf dem Schaden sitzen bleiben.

 

Themenverwandt:

>> Mehr zum Thema Wildschäden

Foto: © juefraphoto

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


Noch Fragen zum Thema "Leistung und Versicherung"?

Hier kannst du deine Frage einfach an uns stellen, wir werden sie schnellstmöglich hier beantworten:

Frage stellen!

>> Alle Schadensfälle

Weitere Infos zum Thema Leistungen Kaskoversicherung:

>> Leistung der Vollkasko    >> Leistung der Teilkasko

 


Kategorie: