Geschrieben von zdv

Hagelschaden - Welche Versicherung muss bezahlen?

Hagelschaden am Fahrzeug

Besonders in der warmen Jahreszeit, wenn die Luft aufgeheizt ist und die Luftfeuchtigkeit ansteigt, kommt es häufig vor, dass Gewitter und Hagelschauer über das Land ziehen. Wer kann, bringt sich rechtzeitig in Sicherheit.

Allerdings sorgen die oft golfballgroßen Hagelkörner für schwere Schäden an unseren Fahrzeugen. Wer es nicht mehr rechtzeitig unter ein Vordach schafft und unterwegs vom Unwetter überrascht wird, dem bleibt oft nichts anderes übrig, als im Wagen sitzen zu bleiben und zu hoffen, dass am Ende doch nicht alles so schlimm ausgeht.

Allerdings sind unsere modernen Autos und Fahrzeuge auch meist mit Aluminium verstärkt und reichlich verziert mit lackierten Extrateilen. Die Leichtbauweise hat längst in der Automobilbranche Einzug gehalten und führt letztendlich auch zu deutlich zunehmenden Schadenszahlen bei Unwettern oder Unfällen.

Abgesehen von den Personen, die sich gerade unterwegs mit dem Fahrzeuge befinden, betrifft ein rasch aufziehendes Unwetter natürlich auch Autohäuser, die Hersteller selber, die Mietwagen Anbieter oder Taxiunternehmen. Hagelschäden sind nicht nur ein besonders ärgerlicher Zwischenfall sondern verursachen unter Umständen erhebliche Kosten für die Reparatur und/oder eine deutliche Wertminderung des Fahrzeuges.

 

Hagelschäden am Auto sind auf jeden Fall immer eine Aufgabe für den Gutachter

Er schätzt die Kosten für die Reparatur ein und setzt fest, ob der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden wird oder die Reparatur doch noch lohnt. Auf jeden Fall sind Autofahrer bei unmittelbaren Schäden durch Sturm (ab der Windstärke 8), bei Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Sofern diese natürlich abgeschlossen wurde. Neben den bereits genannten Risiken gehören auch Feuer, Explosion, Blitz, Glasbruch, Wildunfälle und Diebstahl bzw. Raub zu den durch die Versicherung abgedeckten Risiken.

Aus der Kostenschätzung durch den Schadensgutachter ergibt sich dann ein Kostenvoranschlag für die Fachwerkstatt oder eben die Grundlage für die Entschädigung der KFZ-Versicherung. Auf Grund der meist zahlreich auftretenden Hagelschäden nach einem solchen Unwetter arbeiten die Gutachter mit Schätzwerten und Härtegraden. Kleine Dellen können mit sanften Reparaturmethoden ausgeglichen werden. Ist aber die Delle tiefgehend und womöglich mit Beschädigungen des Lackes einhergegangen, dann werden Lackier- und Spachtelarbeiten notwendig.

Der Versicherungsnehmer kann nach Fertigstellung des Gutachtens selber entscheiden, ob er die Reparatur ausführen lässt oder sich die Höhe der Wertminderung auszahlen lässt. Korrekt bezeichnet handelt es sich hier um die Höhe, des um den Wert des beschädigten Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswert nach Paragraf 13 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung). Allerdings ist dieser Betrag auf maximal 1000€ begrenzt. Besitzer von älteren Fahrzeugen mit deutlichen Gebrauchsspuren können also bei einem Hagelschaden durchaus etwas Geld verdienen. Wer allerdings dieses Angebot einmal angenommen hat, kann im Nachhinein nicht weitere Ansprüche wie zum Beispiel Reparaturkosten geltend machen.

Besonders wichtig ist es, dass die Versicherungspolice keine Stolperfallen enthält. Zu den besonders beliebten gehört unter anderem, dass das Fahrzeug in der Nacht in der Garage geparkt werden muss. Trifft es dann in der Nacht ihr Auto bei einem Hagelunwetter, so kann die Versicherung sich weigern, den Schaden zu übernehmen.

Der Schaden durch Hagel muss aber auf jeden Fall innerhalb von 7 Tagen bei der Versicherung gemeldet werden. Übrigens ist auch jeder Autofahrer abgesichert, der über eine Vollkaskoversicherung mit Einschluss der groben Fahrlässigkeit für das beschädigte Fahrzeug verfügt. So zahlt die Vollkasko den Schaden in voller Höhe.

Sollte es zu unterschiedlichen Meinungen zwischen Gutachter und Fahrzeugbesitzer über die Reparaturkosten kommen, so hilft die Anrufung des Sachverständigenausschusses. Dieser entscheidet dann über den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungskosten des betroffenen Fahrzeugs. An diese Entscheidung halten sich beide Parteien.

Ist jedoch der Ausschuss der Meinung, dass die vom Gutachter angegebene Höhe korrekt berechnet wurde, so muss der Versicherungsnehmer die Kosten dieses Schlichtungsverfahrens in voller Höhe tragen. Liegt die Einschätzung des Ausschusses zwischen dem Angebot der Versicherung und der Forderung der Gegenseite, dann werden die Kosten ebenfalls durch den Sachverständigenausschuss fair aufgeteilt.

 

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