Geschrieben von ThH

LeistungsfragenStein gerammt – leistet die Vollkaskoversicherung?

Diese Frage wurde von einem Leser gestellt und wird hier von fachkundigen Personen beantwortet!

 

Schadensfall - User Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Frage zu meinem Schaden! Ich bin beim Ausparken an einen Stein langgeschrammt. Dabei ist der Schweller und die Beifahrertür beschädigt worden. Ich habe eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Da aber der Schaden höher sein wird, ist meine Frage ob die Vollkasko den Schaden übernimmt.
Vielen Dank im Vorraus
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Antwort:

Die Vollkaskoversicherung leistet bei Unfallschäden und Schäden durch Vandalismus eine finanzielle Entschädigung. Wenn Sie beim Ausparken an einem Stein entlangschrammen, ist der Unfallbegriff erfüllt und Sie können den Schaden bei Ihrem Versicherer melden. Der Versicherer wird dann zunächst prüfen, ob die Versicherungsprämie bezahlt wurde, ob ein gemeldeter Fahrer das Fahrzeug gefahren hat und ob gegebenenfalls Vorsatz vorgelegen hat, als das Fahrzeug beschädigt wurde.

Um die Bearbeitung des Schadens zu vereinfachen, können Sie bereits einen Kostenvoranschlag für die Reparatur einreichen. Abhängig von der Höhe des Schadens vereinbart der Versicherer noch einen Besichtigungstermin mit Ihnen und begutachtet das Fahrzeug.

Bei der Regulierung des Schadens zieht der Versicherer die vereinbarte Selbstbeteiligung ab. Zusätzlich steigt die Prämie Ihrer Vollkaskoversicherung im nächsten Jahr, weil sich der gemeldete Schaden auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirkt.

Wenn Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Vollkaskoversicherung noch nicht so hoch sein sollte, lassen Sie den Versicherer oder Ihren Ansprechpartner am besten zunächst den Mehrbeitrag über die nächsten Jahre berechnen. Auch online gibt es verschiedene Rechner dafür. Unter Umständen ist es für Sie in den nächsten Jahren insgesamt günstiger, wenn Sie den Schaden selbst tragen.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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