Geschrieben von ThH

LeistungsfragenBatterie explodiert, Säure hat Lackschaden verursacht - Wer zahlt?

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Schadensfall - User Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist in meiner Garage beim Ladevorgang eine Autobatterie explodiert. Mein Oldtimer, der ca 3 Meter entfernt stand, hat dabei an der Fahrerseite sowie an der Motorhaube und an der Heckklappe Säurespritzer abbekommen. An diesen Stellen bilden sich jetzt kleine Blasen im Lack . Ich habe eine Oldtimerversicherung mit Vollkasko und 153,- € Selbstbeteiligung.
Ist ein solcher Schaden über meine Vollkasko oder die Teilkasko abgesichert?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen aus Köln
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Antwort:

Ausgetretene Batteriesäure ist stark ätzend und kann den Lack stark beschädigen. Insbesondere bei Oldtimern mit Speziallackierungen kann der Schaden schnell mehrere 1.000 Euro betragen. Ihr Fahrzeug ist durch die Explosion der Batterie beschädigt worden.

Die Oldtimer-Kfz-Versicherung bietet im Vergleich zur normalen Kfz-Versicherung einige Besonderheiten. So ist zum Beispiel nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern der jeweilige Marktwert des Fahrzeugs versichert. Dieser liegt in der Regel weit über dem Wiederbeschaffungswert. Dazu gibt es Oldtimerversicherungen, bei denen im Vollkaskobereich eine All-Risk-Deckung vereinbart gilt. Das bedeutet, dass sämtliche Schäden an dem Fahrzeug durch die Versicherung abgedeckt sind. Ausgenommen sind nur wenige Schadensbilder, die genau definiert werden und vorsätzliche Beschädigungen durch den Versicherungsnehmer.

Die genaue Abgrenzung zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung ist in diesem Fall schwierig, ohne den genauen Vertrag und die zugrunde liegenden Bedingungen zu kennen. Da die Oldtimerversicherung aber in der Regel keine Schadenfreiheitsklassen berücksichtigt und Sie unabhängig von der Abrechnungsart des Schadens im nächsten Jahr keine Mehrprämie befürchten müssen, beläuft sich der finanzielle Unterschied für Sie maximal auf die Höhe der Selbstbeteiligung.

Melden Sie den Schaden einfach Ihrem Versicherer und warten dann ab, auf welcher Basis die Abrechnung des Schadens erfolgt.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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