Geschrieben von ThH

LeistungsfragenAuto durch Vandalismus beschädigt - Ist eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag möglich?

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Schadensfall - User Frage:

Hallo,
kann ich mir die Reparaturkosten lt. Kostenvoranschlag für die Lackierung der gesamten Fahrerseite meines neuen Autos, wegen von Fremden mutwillig zugefügter Kratzer auch auszahlen lassen von meiner Vollkaskoversicherung, oder bekomme ich den Schaden nur bei tatsächlicher Reparatur ersetzt?
Mfg ...

 

Antwort:

Ihr Fahrzeug wurde böswillig durch eine dritte Person beschädigt. Diese Art von Schäden reguliert die Vollkaskoversicherung. Grundsätzlich ist auch eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag möglich. Der Versicherer erstattet den Kostenvoranschlag dann aber nicht in voller Höhe, sondern nur zum Teil. Abgezogen wird auf jeden Fall die ausgewiesene Mehrwertsteuer, da diese nur erstattet werden darf, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Sollten in dem Kostenvoranschlag Kosten für den Transport des PKWs zum Lackierer angegeben sein, entfallen diesen ebenfalls.

Wenn Sie sich für eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag entscheiden und den Schaden privat beheben möchten, können Sie Rechnungen für das notwendige Material bei der Versicherung einreichen. In der Regel erfolgt dann eine Erstattung der dort gezahlten Mehrwertsteuer, allerdings maximal bis zur Höhe der Mehrwertsteuer laut Kostenvoranschlag.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug geleast haben, ist die Abrechnung nach Kostenvoranschlag in der Regel nicht möglich, weil der Leasinggeber die Reparatur freigeben muss und in den meisten Fällen auf einer tatsächlichen Reparatur besteht.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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