Geschrieben von zdv

Autodiebstahl - Wenn das Auto weg ist!

 Autodiebstahl Auto geklaut

Sie sind Opfer eines Autodiebstahls geworden, so wie jährlich auch mehrere Zehntausend andere Autobesitzer in Deutschland. Die Vorgehensweise nach einem Autodiebstahl ist besonders im Hinblick auf die Kaskoversicherung wichtig, die ja den Schaden übernehmen soll. Gehen Sie direkt nach Bemerken des Diebstahls zur Polizei und erstatten Sie dort eine Anzeige. Danach haben Sie nur max. 1 Woche Zeit, um die Teilkaskoversicherung über den Verlust des Fahrzeugs zu informieren. Dafür stehen bei fast jeder Versicherungsgesellschaft Hotlines zur Verfügung, die in vielen Fällen sogar rund um die Uhr zu erreichen sind.

Die Versicherung benötigt in der Regel dann folgende Unterlagen und Dinge von Ihnen, um den Schaden abzuwickeln:

  • Die detailliert und schriftlich verfasste Schadensmeldung
  • Eine Kopie der schriftlichen Anzeige bei der Polizei
  • Die Fahrzeugpapiere sofern noch vorhanden
  • Alle Autoschlüssel, sofern noch vorhanden
  • Und zuletzt noch die Abmeldebescheinigung der zuständigen Zulassungsstelle

War das gestohlene Fahrzeug in Leasingfahrzeug, dann muss darüber hinaus auch der Leasinggeber von Ihnen über den Autodiebstahl unverzüglich informiert werden.
Sind alle Formalitäten erledigt, kann es bis zu 4 Wochen dauern, bis Ihre Teilkaskoversicherung den Fall geprüft hat und sich bei Ihnen bezüglich der Entschädigung meldet. Wird hingegen ein Anhänger oder ein Wohnwagen gestohlen, kann der Leitfaden nach einem Wohnwagen-Diebstahl weiter helfen.

 

Die Entschädigung für den Fahrzeugbesitzer kann wie folgt aussehen:

  1. Neuwertentschädigung
    War der Wagen ganz neu, dann erstattet die Teilkaskoversicherung die gesamte Summe, den der Kunde nachweislich beim Autohändler für das Fahrzeug bezahlt hat. Wie lange ein Fahrzeug als Neuwagen gilt, haben die Versicherungen jeweils unterschiedlich in ihren Versicherungsbedingungen geregelt und im Versicherungsvertrag festgehalten. Die Zeitspannen schwanken von 6 Monaten bis zu 2 Jahren.

  2. Kaufwertentschädigung
    Manche KFZ Versicherungen bieten im Diebstahlsfall den Geschädigten die Summe an, die beim Kauf des gestohlenen Autos gezahlt wurde.

  3. Wiederbeschaffungswert
    Die Versicherungsgesellschaft prüft anhand festgelegter Listen und Erfahrungswerten vergleichbare Autos auf den Wiederbeschaffungswert. Als Durchschnittssumme wird dann der Betrag an den bestohlenen Fahrzeughalter ausbezahlt.

Sollte Ihr Auto innerhalb von einem Monat nach Schadensmeldung wieder aufgefunden werden, bekommt der Halter es normalerweise nach Abschluss der Ermittlungen zurück. Sind Beschädigungen am Fahrzeug, dann springt die Teilkaskoversicherung bis zum max. Wiederbeschaffungswert minus des Restwerts ein. Ist der Monat verstricken und das Fahrzeug taucht wieder auf, dann gehört es rechtlich gesehen der KFZ-Versicherung und kann von denen verwertet werden.

Übrigens sagt die aktuelle Statistik aus dem Jahr 2015 aus, dass die Zahl der polizeilich erfassten KFZ-Diebstähle in den letzten 25 Jahren deutlich gesunken ist. Und zwar von 89.000 Fälle auf rund 36.000 Diebstähle. Dabei sind aber die Kosten mit 291 Millionen Euro zu 386 Millionen Euro im Jahr 1991 fast gleich hoch. Das liegt natürlich daran, dass mehr neue Autos auf den Straßen unterwegs sind und der Käufer heutzutage auch bereit ist, mehr für das neue Auto zu bezahlen.

Sind die Diebe nicht scharf auf das Auto im Ganzen, dann entwenden sie gerne auch nur einzelne Teile. Der Schaden liegt aber auch in diesem Fall im oberen Bereich, da rohe Gewalt angewendet wird, um zum Beispiel ein hochwertiges und fest verbautes Navi System zu stehlen. Für alle KFZ Teile, die fest am oder im Fahrzeuge angebracht sind, kommt ihre Teilkaskoversicherung auf. Es gelten aber bestimmte Obergrenzen je nach Versicherungsgesellschaft. Außerdem werden die Kosten für das neue Schloss oder die Seitenscheibe erstattet, wenn die Diebe sich hieran zu schaffen gemacht haben.

Es gibt aber auch Situationen, bei denen die Versicherung im Falle eine Autodiebstahls nicht zahlt. Dazu gehören grundsätzlich alle Situationen, bei denen der Versicherte groß fahrlässig gehandelt (z.B. Autoschlüssel steckengelassen) hat oder falsche Angaben zum Schadensfall macht. Dabei beziehen sich die Versicherungen auf den Paragraphen 81 des Versicherungsgesetzes. Außerdem bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen für Kleidung, Handtaschen, Mobiltelefone oder Geldbörsen, die sich im Fahrzeuginneren befanden. Sind die Diebe bei einem gescheiterten Autodiebstahl über den vermeintlichen Misserfolg wütend und beschädigen Ihr Fahrzeug mutwillig, dann kann der Vandalismus nur durch eine Vollkaskoversicherung geltend gemacht werden. Die Teilkaskoversicherung zahlt hierfür nicht.

Foto: #90723230 | © Tomasz Zajda - Fotolia.com

Weiterführende Informationen zum Thema Autodiebstahl:

>> Auto gegen Diebstahl sichern

>> Rechtsberatung bei Autodiebstahl vom ADAC

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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