Glasschäden am Fahrzeug - Welche Versicherung zahlt was?
Ein Glasschaden am Auto kann durch vielerlei Vorkommnisse und Geschehen verursacht werden. Neben der Front- oder Heckscheibe sowie den Seitenscheiben kann dies auch die Beleuchtung oder Seitenspiegel sowie ein Glas- oder Panoramadach betreffen. Bei allen auftretenden Glasschäden am Auto ist es aber besonders wichtig, dass die maximale Frist von 7 Tagen bis zur Meldung bei der Kaskoversicherung eingehalten wird. Diese informiert dann auch über das weitere Vorgehen und stellt den Schadensbericht aus.
Bei den meisten Ursachen für kaputte Scheiben übernimmt ihre Teilkaskoversicherung den Schaden!
Zum Beispiel bei:
Sind die Scheiben oder Glasflächen jedoch durch Vandalismus, durch eine Fahrerflucht oder einem Zusammenstoß mit einem Wildtier entstanden, brauchen Sie eine Vollkaskoversicherung zur Schadensregulierung. Allerdings zahlt diese erst, wenn die polizeilichen Ermittlungen vollkommen abgeschlossen sind und der Täter nicht ermittelt werden konnte. Hier muss man die Ermittlungen abwarten, sowohl bei Vandalismus als auch bei Fahrerflucht.
Sind die Schäden am Glas durch einen Dritten entstanden, zum Beispiel bei einem Unfall, den du nicht verschuldet hast, so muss die gegnerische Haftpflichtversicherung einspringen und für die Kosten der Reparatur und/oder Instandhaltung aufkommen.
Viele Versicherungsnehmer haben einen Selbstbehalt in ihrem Versicherungsvertrag enthalten. Dieser greift auch bei Glasschäden. Daher übernehmen die Kaskoversicherungen nur Schäden, die den Selbstbehalt des Versicherungsnehmers und seines Selbstbehaltes überschreiten. Du zahlst also die Selbstbeteiligung und was darüber an Reparaturkosten anfällt, wird von ihrer Versicherung übernommen.
(Foto: #51722427 | © JiSign - Fotolia.com)
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