Geschrieben von zdv

Kratzern im Lack - Welche Versicherung zahlt?

Hier können eventuell drei Versicherungen greifen - je nach Ursache des Schadens.

Wenn die Ursache bzw. der Verursacher bekannt ist, z.B. die spielenden Nachbarskinder, die Kratzer und oder gar Beulen am Fahrzeug verursacht haben, so greift die Haftpflicht des Verursachers (hier der Nachbar).

Lackkratzer

Ist der Verursacher nicht bekannt, kann die Teilkaskoversicherung greifen, da im Leistungsumfang der Teilkasko "Vandalismus" eingeschlossen ist. Wenn Ihr Fahrzeug jedoch nur Kratzer aufweist, werden diese durch die Teilkasko nicht bezahlt. Denn nur Beulen, zerbrochene Scheiben sowie Feuerschäden werden mit dem Begriff "Vandalismus" definiert und somit auch von der Teilkasko übernommen.

Anders sieht es bei der Vollkaskoversicherung aus: Diese würde rein theoretisch greifen und dabei spielt es keine Rolle, wie und von wem der Schaden verursacht wurde, außer die  Versicherung kann Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen!

Theoretisch deshalb, weil:

  1. der Schaden durch Kratzer so gering ist, dass die Kosten oft nur ein wenig höher sind als die Selbstbeteiligung der Vollkasko.
  2. im Falle der Schadensübernahme durch die Vollkasko in der Regel eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt.

 

Regulierung des Schadens durch die Vollkasko mit Rabattretter und Rabattschutz!

Ob sich ein Rabattretter lohnt ist fraglich. Je nach Leistungsumfang Ihrer Versicherung ist ein Schaden bis zu einer bestimmten Schadenssumme frei, d.h. trotz der gegenläufigen Meinung erfolgt zwar eine Rückstufung, allerdings nur so weit, dass sich der Versicherungsbeitrag nicht erhöht.

Hat der Versicherte einen sogenannten Rabattschutz, so erfolgt keine Rückstufung bei einer Schadensregulierung durch die Vollkasko! Hier kommt es tatsächlich auf die Schadenshöhe an! Mitunter kann es sich rechnen, den Schaden durch eine Vollkasko regulieren zu lassen, wenn der dieser beträchtlich höher wie die Selbstbeteiligung ist.

Foto: © locrifa

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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