Unfall durch Telefonieren am Steuer - Zahlt die Vollkasko?
Wer während dem Fahren ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefoniert riskiert im Falle eines Unfalls den Versicherungsschutz der Vollkasko!
Den Schaden des eigenen Fahrzeugs übernimmt normalerweise die Vollkaskoversicherung! Wer jedoch grob fahrlässig handelt riskiert Leistungskürzungen oder sogar die Verweigerung der Leistung! Eine spezielle Rechtsprechung gibt es hierzu nicht, doch man kann davon ausgehen, dass von den Versicherer viel als "grob fahrlässig" ausgelegt werden kann. Wer bei Sturm, Nebel, Eisglätte oder hoher Geschwindigkeit während des Fahrens telefoniert, hat keinen Anspruch auf eine Leistung!
Nur die Vollkasko Plus (Erweiterungspaket mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit) wird den Schaden ohne wenn und aber bezahlen.
Beim gegnerischen Schaden springt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung ein, auch bei grob fahrlässigem Handeln!
Je nach Schwere des Verschuldens kann die Versicherung Regressansprüche (Rückforderungen) gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend machen.
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