Geschrieben von zdv

Wer bezahlt bei sog. typischen Winterschäden?

 Typische Winterschäden

Zu typischen Winterschäden gehören zum Beispiel Schäden an Reifen, Felgen, Stoßdämpfern oder Radaufhängung auf Grund schlechter Straßen nach der kalten Winterperiode. Straßen werden von den Städten und Gemeinden in Stand gehalten, dafür zahlt der Bürger seine Steuern. Diese müssen die Straßen und Wege regelmäßig kontrollieren und mit Warnschildern und Markierungen auf Gefahrenstellen aufmerksam machen und Geschwindigkeitsbegrenzungen an diesen Stellen festlegen.

Eine Haftung gegenüber der Kommune auszusprechen, ist auf Grund dieser zahlreichen Verordnungen meist sehr schwierig. Hier musst du nachweisen, dass die Verkehrssicherheitspflicht vernachlässigt wurde. Nur so kannst due mit einer Klage vor Gericht durchkommen und für den Ausgleich der Winterschäden an deinem Fahrzeug zu sorgen.

 

Die Vollkaskoversicherung springt ein, wenn du...

a) den Passus grobe Fahrlässigkeit im der Versicherungspolice ausdrücklich ausgeschlossen haben oder
b)
du den Schaden am Fahrzeug nicht fahrlässig, - zum Beispiel durch zu hohe Geschwindigkeit, selbst verursacht haben

Das Melden des Winterschadens an die Vollkaskoversicherung sollte aber von jedem Versicherten gut abgewogen werden. Denn ehe ein kleiner Bagatellschaden gemeldet wird und dadurch der Beitrag der Versicherung steigt, lohnt es sich je nach Kostenhöhe unter Umständen, den Schaden selbst auszugleichen und auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Durch einen solchen Fall verhinderst du die Rückstufung bei der Schadensfreiheitsklasse und sparst damit am Ende mehr Geld als der Winterschaden gekostet hat.

Deine Haftpflichtversicherung kommt jedoch nur für Winterschäden auf, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer geschädigt wurden. Gehen wir von dem Beispiel aus, dass du die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hast, weil du in ein Schlagloch gefahren bist und dadurch mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen bist.

(Foto: #100800295 | © kelifamily - Fotolia.com)


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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