Was zahlt die Teilkasko?

Als Faustregel kannst du dir merken, dass die Kfz-Teilkaskoversicherung keine Schäden übernimmt, die du selbst an deinem Wagen verursacht hast.

 

Das bezahlt Die Vollkasko - Leistungsübersicht!Ausgenommen sind ebenfalls Beschädigungen an anderen Autos. Die Versicherung gilt lediglich für das angemeldete Fahrzeug.

Ausgeschlossen sind hier jedoch ebenfalls durch mutwilligen Vandalismus zugefügte Nachteile. Einen solchen Schutz bietet die Vollkaskoversicherung!

 

Das zahlt die Teilkasko - Die Leistungen:

  • Diebstahl des Fahrzeuges - Hier ersetzt die Teilkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert!

  • Einbruch - ersetzt den direkten Schaden (mit adäquatem Zusammenhang zum versuchten Diebstahl), der bei einem Einbruch durch fremde Personen verursacht wurde. In der Teilkasko werden Kollateralschäden nicht bezahlt, d.h. Wenn die Täter nach dem missglückten Diebstahl mutwillig das Auto demolieren, etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung, dieser Schaden wird nicht von der Teilkasko getragen (mehr Infos hierzu: >> Versicherung bei Diebstahl)

  • Glasschäden durch Steinschlag werden bezahlt!

  • Schäden durch Feuer, Blitz, Elektrik etc. (nur wenn nicht durch Eigenverschulden)!

  • Sturm-, Hagel- und Wasserschäden sind ebenfalls abgedeckt!

  • Unfälle mit Haarwild werden bezahlt. (wird nur bezahlt wenn der Versicherte dem Wild nicht ausgewichen ist!)

 

SturmschadenDie Versicherung zahlt letztendlich in unterschiedlichen Fällen, in denen das Auto unverschuldet zu Schaden gekommen ist. Zu diesen gehören insbesondere Unwetterschäden, wie sie bei Hagel, Sturm ab Windstärke 8, Blitzeinschlägen und Überschwemmungen vorkommen. Darüber hinaus kommt sie bei Unfällen mit Tieren zum Einsatz. Unter diesen versteht man beispielsweise ein Zusammenstoßen mit Rehen oder Wildschweinen.

Aber auch wenn sich ein Marder an dem Wagen zu schaffen gemacht hat, meistens in Form von Bissen, welche die Funktion des Fahrzeuges einschränken oder vollkommen eliminieren, zahlt die Versicherung den Schaden. Nicht abgedeckt sind hingegen Unfälle mit Hunden, Nutztieren oder großen Vögeln. Es werden lediglich aus Zusammenstößen mit Haarwild resultierende Folgen finanziert.

Darüber hinaus kann sie informiert werden, wenn das Auto entwendet wurde oder es zu Bränden oder Explosionen gekommen ist. Diese treten zum Beispiel bei einem Kabelbrand auf. Bei Einbrüchen steht die Versicherung dem Betroffenen teilweise zur Seite. So kommt die Teilkasko zwar für alle Einbruchspuren auf, wie zum Beispiel zerbrochene Scheiben oder aufgebrochene Türen. Wurden hingegen Gegenstände entwendet, die nicht im Auto eingebaut waren, ersetzt sie diese nicht. Wenn beispielsweise das Handy zurückgelassen wurde und im Rahmen eines Einbruches verschwunden ist, kommt der Versicherte selbst für den Verlust auf.

In allen Fällen muss der Versicherte glaubhaft nachweisen können, dass eine Naturkraft, dritte Personen oder Tiere die Mängel verursacht haben. Nur dann kommt die Versicherung wirklich für die entstandenen Folgen auf. Dafür ist es bei einem Unfall mit Wild beispielsweise notwendig, sich vom Jäger oder Förster eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Liegt ein solches Dokument nicht vor, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Beschädigung nicht finanziert wird.

Nicht gedeckt werden hingegen Defekte, die bei einem Unfall verursacht wurden. Dies gilt zum einen für das eigene Auto, zum anderen für das dritter Personen. Um solche Schäden zu versichern, ist eine Vollkasko notwendig. Generell können Sie sich merken, dass die Versicherung für nur für Defekte aufkommt, für die niemand haftet. Erweitert wird diese Maßnahme durch die Unterstützung bei Einbrüchen.

Mehr zu den Leistungen einer Kaskoversicherungen:

>> Wird mein Schaden bezahlt?

 

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