Mallorca-Police – ein Muss für den Mietwagen im Ausland

Mallorca Police Zusatzversicherung!Zahlen lügen nicht. 500.000-mal jährlich krachen Fahrzeuge aus unterschiedlichen EU-Staaten ineinander.

Zwar sind Haftpflichtversicherungen im europäischen Ausland obligatorisch, auf deutschem Niveau sind aber beileibe nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen. Hier schafft die Mallorca-Police Abhilfe.

 

Was ist die Mallorca Police?

  • Eine Zusatzversicherung
    (Kann, muss aber nicht in der Haftpflicht enthalten sein!)
  • Für Reisenden die im Ausland einen Mietwagen benutzen
    (Europaweit gültig!)
  • Erhöht die Deckungssumme
    (Weniger Risiko für den Unfallverursacher!)

 

Der Schein trügt. Mit Mallorca hat die Mallorca Police nur entfernt etwas zu tun. Genau genommen handelt es sich bei ihr um die sogenannte „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Nachdem sich dafür allerdings der Begriff Mallorca Police eingebürgert hat, verzichteten auch die Versicherer nach und nach auf den komplizierten Begriff zu Gunsten des eingängigen Ausdrucks. Des ungeachtet gehen die Ursprünge besagter Versicherung durchaus auf die Gepflogenheiten auf der Baleareninsel zurück.

Die Sache ist schlicht die: Mallorca gilt gemeinhin als überaus beliebtes Reiseziel der Deutschen. Nachdem es um die Zuverlässigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel nicht gerade bestens bestellt ist, schnappen sich viele Urlauber für gewöhnlich einen Mietwagen, um die Insel zu erkunden. Nur klaffte zwischen den Versicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung in den beiden Ländern lange Zeit eine markante Lücke. Zur Schließung dieser Deckungslücke empfahlen drum Versicherer Urlaubern regelmäßig den Abschluss einer Zusatzversicherung. Und eben dafür lag die Bezeichnung Mallorca Police auf der Hand.

 

Mindestdeckung ist Pflicht

Im Falle eines Unfalls kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Sach- wie Personenschaden des Geschädigten auf. Allerdings zahlt die Versicherung nur bis zur Höhe der Deckungsgrenze. Alle darüber hinausgehenden Kosten hat der Unfallverursacher zu begleichen. Damit läuft er Gefahr, bei Personenschäden, die mit einer lebenslangen Pflegebedürftigkeit des Geschädigten einhergehen, mitunter Millionenbeträge bereitstellen zu müssen. Um dieser unhaltbaren Situation entgegenzuwirken, unterliegen Versicherer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungen, für die sie jedenfalls aufzukommen haben.

Diese Mindestdeckung liegt in Deutschland bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und bei 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Allerdings bieten die meisten Versicherer aus freien Stücken wesentlich höhere Deckungssummen an. So sind für Sachschäden 100 Millionen Euro keine Seltenheit, während für Personenschäden mit 10 bis 15 Millionen Euro zu rechnen ist.

 

Der Mietwagen schreit nach Zusatzschutz

Mallorca Police: Mietwagen im Ausland!Wer im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs ist, kommt an sich in den Genuss der EU-weiten Regelung, die mit 1 Million Euro pro Person beziehungsweise mit 5 Millionen Euro für die gesamten Personenschäden sowie mit 1 Million Euro für die kompletten Sachschäden aufwartet. Des ungeachtet dienen Länder wie die Türkei lediglich mit 100.000 Euro pro Person, während die Ukraine gar nur für eine Deckungssumme von 4.000 Euro zu haben ist. Mit Abschluss der Mallorca-Police hat hingegen die in Deutschland vereinbarte Deckungssumme ebenso für den Leihwagen im europäischen Ausland Gültigkeit.

 

Die Mallorca Police ist nicht immer Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung

Auch wenn die Mallorca-Police vielfach mit dem Standardpaket der Kfz-Haftpflichtversicherung daherkommt, ist sie nicht gezwungenermaßen Vertragsbestandteil. Deshalb ist es ratsam, vor Reiseantritt einen Blick in den Versicherungsvertrag zu werfen, um unabsehbare finanzielle Folgen von vornherein zu vermeiden.

Speziell bei den Basis-Tarifen ist damit zu rechnen, dass die Mallorca-Police als Zusatzversicherung der Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen ist.

 

Kosten der Mallorca Police!

Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 8 bis 15 Euro pro Jahr, die sich im Schadensfall allemal bezahlt machen.

Sollte wider Erwarten der hauseigene Versicherer die Mallorca-Police nicht anbieten, ist es ebenso gut möglich, diesen Schutz bei den einschlägigen Automobilclubs zu beziehen. Diese liefern den unverzichtbaren Zusatzschutz selbst jenen, die in Deutschland über kein eigenes Auto verfügen. Die Kosten halten sich auch hier in Grenzen. Für läppische 20 Euro sind bereits 4 Wochen Versicherungsschutz zu haben.

 

Europaweite Gültigkeit

In Anbetracht der Tatsache, dass Spanien mit 70 Millionen Euro eine der höchsten Mindestdeckungen für Personenschäden hat, gereicht der Mallorca-Police ihr Name nicht mehr wirklich zur Ehre. Jedenfalls beschränkt sich ihr Geltungsbereich nicht auf die Baleareninsel. Vielmehr gilt die Regelung im Allgemeinen für ganz Europa. Nichtsdestotrotz definieren die Anbieter den Geltungsbereich durchaus unterschiedlich. Während manche den Versicherungsschutz ausschließlich für die EU vorsehen, beziehen andere auch Staaten wie Marokko oder Tunesien mit ein.

Vorsicht ist jedenfalls bei der Türkei und Russland geboten. Zu klären ist hier, ob der Versicherungsschutz lediglich für den europäischen oder auch für den asiatischen Teil Gültigkeit hat. Hinzu kommt, dass die Dauer des Versicherungsschutzes von Anbieter zu Anbieter variiert. 1 bis 3 Monate sollte der Leihwagen risikolos zu benutzen sein.

 

Mallorca Police: Durch die erhöhte Unfallgefahr im Ausland Abschluss sinnvoll!

Selbst geübte Autofahrer sind im Ausland gegen Verkehrsunfälle nicht gefeit. Nicht von ungefähr heißt es in einer abgedroschenen Redensart: andere Länder, andere Sitten. Die teils höchst unterschiedlichen Verkehrsregeln sind ebenso gewöhnungsbedürftig wie die schlechten Fahrbahnbeschaffenheiten. Wer mithin auf Nummer sicher gehen will, schließt vorsorglich die Mallorca-Police ab, wenn ihm nach einem Mietwagen der Sinn steht. Und sollte es denn in der Tat krachen, ist durch den Gebrauch des Mietwagens der Schadenfreiheitsrabatt für gewöhnlich nicht gefährdet. Voraussetzung dafür ist freilich, dass diese Bestimmung explizit in den Verträgen mit Mallorca-Police verankert ist.

 

Fazit - Mallorca-Police über jeden Zweifel erhaben:

 

Es kann nicht oft genug betont werden, wie sinnvoll der Abschluss einer Mallorca-Police für jene ist, die sich im Ausland einen Leihwagen nehmen. Die Zusatzversicherung stockt den Versicherungsschutz des Reisenden auf deutsches Niveau auf und zählt von daher nicht von ungefähr nach Meinung etlicher Experten zu den wichtigsten Policen überhaupt.

 

Auch wenn fürs Erste weder ein Auslandsaufenthalt noch oder schon gar nicht der Bezug eines Mietwagens geplant ist, besteht die Gefahr, durch den Verzicht auf den Zusatzschutz doch eines schönen Tages untreu zu werden und mit seinen Absichten zu brechen. Und spätestens da kann sich die Ersparnis der paar Kröten bitter rächen, zumal die meisten vergessen, sich in diesem Fall explizit zusätzlich zu versichern.

 

Neben der Mallorca-Police mag zudem ein Auslandsschadenschutz eine sinnvolle Ergänzung sein. Werden nämlich die durch einen Unfall im Ausland entstandenen Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers nicht übernommen oder reicht schlicht und ergreifend die Deckung nicht hin, bleibt der Geschädigte auf einem Kostenberg sitzen. Der Auslandsschutz wirkt dem entgegen, indem der eigene Versicherer einspringt und mit dem Kostenberg aufräumt.

 

 

Kleiner Tipp zum Schluss:

Was für Europatrips die Mallorca-Police ist, erfüllt außerhalb Europas die sogenannte Traveller-Police. In Anbetracht der Tatsache, dass in den USA die Mindestdeckungssumme der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung mit 5.000 bis 25.000 Dollar verschwindend gering ist, erscheint die Traveller-Police nicht weniger sinnvoll als die Mallorca-Police.

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Welche Zusatzversicherungen macht Sinn?

Zusatzversicherungen fuer AutofahrerDie Kfz-Haftpflicht ist, wie der Name schon verrät, eine Versicherung für Fahrzeughalter die in Deutschland Pflicht ist. Die Voll- und Teilkasko sind freiwillige ergänzende Versicherungen mit denen man eigentlich schon gut abgesichert ist, oder?

Aber es gibt noch andere Zusatzversicherungen wie etwa der Ausslandsschadenschutz, die Insassenunfallversicherung, der Schutzbrief, oder der Malorcapolice, die Lücken zu den obengenannten Versicherungen schließen sollten! Braucht man die sogenannten Zusatzversicherungen bzw. private Versicherung? Diese Kategorie soll klären welche Zusatzversicherungen sinnvoll sind, welche man braucht und auf welche man verzichten kann!

 

Hier werden die bekannten Zusatzversicherungen genauer unter die Lupe genommen:

 

Auslandsschadenschutz

AuslandsschadenschutzHierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung. Er greift, wenn der Autofahrer unverschuldet an einem Unfall beteiligt war. Der Auslandsschadenschutz ist dann eine große Hilfe, wenn die Deckungssumme des Unfallgegners zu niedrig ist. Die Deckungssume der Versicherungen im Aussland (Europa und andere Länder) ist oft nicht auf dem deutschen Niveao! Wer diese Zusatzversicherung nicht hat, läuft Gefahr auf seinen Schaden sitzen zu bleiben!

>> Auslandsschadenschutz

 

Insassenunfallversicherung

InsassenunfallversicherungDie Insassenunfallversicherung wirkt, wenn Fahrer aber auch Mitfahrer in einem Fahrzeug bei einem Unfall verletzt werden. Dabei spielt es keine Rolle wer den Unfall verursacht hat. Doch braucht man diese Versicherung wirklich? Bei einem selbstverschuldeten Unfall sind die Mitfahrer durch die Haftpflicht des Fahrers geschützt. Der Fahrer selbst fällt allerdings nicht unter diesen Schutz, bei ihm kommt seine Krankenversicherung zum Tragen. Warum also eine Zusatzversicherung wie die Insassenunfallversicherung?

 >> Insassenunfallversicherung

 

Mallorca-Police

Mallorca Police Zusatzversicherung!Diese Zusatzversicherung ist für Autofahrer, die oft im europäischen Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind. Um bei einem Unfall richtig abgesichert zu sein gibt es die sogenannte Mallorca-Police, die längst nicht nur auf der spanischen Ferieninsel gilt. Mit dieser Police steigt die Mindestdeckungssumme auf das deutsche Niveau, das in Ländern wie in Griechenland oder der Türkei bedeutend niedriger ist.

>> Mallorca-Police

 

Schutzbrief

SchutzbriefWer viel unterwegs ist und keinem Automobilclub angehört, für den ist der Schutzbrief eines Versicherers eine sinnvolle Ergänzung. Pannenhilfe, Abschleppen sowie die Bereitstellung eines Mietwagens, aber auch die Organisation des Rücktransports im Krankheitsfalle sind unter anderem Leistungen dieser Zusatzversicherungen. Der bekannteste Schutzbriefanbieter ist der deutsche Automobilclub ADAC!

>> Schutzbrief

 

 

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Ist die Insassenunfallversicherung Sinnvoll?

Insassenunfallversicherung66,2 Milliarden Euro spülte die Schaden- und Unfallversicherung 2016 in die Kassen der deutschen Versicherer.

Das Geld für die Insassen-Unfallversicherung könnten sich die Verbraucher dabei laut Stiftung Warentest sparen, deckt die Versicherung doch weitgehend bereits anderweitig abgesicherte Risiken ab.

Nichtsdestotrotz erfreut sich die Insassen-Unfallversicherung angesichts der rund 4,4 Millionen Verträge großer Beliebtheit. Dass sie nicht notwendigerweise völlig für die Katz sein muss, ist ein schwacher Trost.

 

Was ist die Insassenunfallversicherung?

Der Name ist Programm. Als mögliche Zusatzversicherung der Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Insassen-Unfallversicherung bei bleibenden Personenschäden der Insassen. Im Unterschied zu anderen Versicherungen ist es dabei belanglos, wer den Unfall verursacht hat.

 

Erklärte Absicht ist es vielmehr, den Versicherten vor den Folgen von Personenschäden zu bewahren, die Unfällen geschuldet sind. Passieren können diese auf der Fahrt, aber auch beim Ein- und Aussteigen oder beim Reinigen und Beladen des Fahrzeugs.

Achtung! Zu bedenken ist, dass ein Versicherungsschutz nur bei rechtmäßigem Gebrauch des versicherten Kraftfahrzeugs gewährleistet wird. Namentlich wenn Unfälle vorsätzlich herbeigeführt werden oder mit Straftaten in Verbindung stehen, kann kein Anspruch auf Zahlung erhoben werden. Gleiches gilt für Unfälle, die durch schwere psychische wie physische Beeinträchtigungen verursacht werden. Darunter fallen Nervenleiden ebenso wie Bewusstseinsstörungen oder Alkoholeinflüsse.

 

Die Leistungen und Sonderfälle der Insassenversicherung

Kfz-Haftpflicht übernimmt Personen und Sachschäden: Auf den ersten Blick mutet es höchst befremdlich an, die jährlichen Kosten von 50 bis 120 Euro für eine Insassenunfallversicherung zu berappen, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei Personen- und Sachschäden einspringt. Seit der Einführung der Gefährdungshaftung 2002 gilt diese Regelung auch gesetzt den Fall, dass der Fahrzeuglenker den Unfall beispielsweise durch Wildwechsel unverschuldet verursacht hat. Bei einem selbstverschuldeten Unfall haben hingegen nur Unfallopfer und Mitfahrer Anspruch auf Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Verursacher geht leer aus.

 

Lücken der Kfz-Haftpflichtversicherung - Hier greift die Insassenunfallversicherung

Konkret sind vier Fälle denkbar, in denen sich die Insassen-Unfallversicherung als vorteilhaft erweist:

  • Der Unfallverursacher begeht Fahrerflucht und ist unauffindbar. Während die Insassen-Unfallversicherung für bleibende Schäden aufkommt, macht der Verein Verkehrsopferhilfe bei Sachschäden bis zu eine Million Euro und bei Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro locker.
  • Der Unfallverursacher ist ein Fußgänger oder Radfahrer ohne private Haftpflichtversicherung. Reicht für die Begleichung der Rechnung das Vermögen des Unfallverursachers nicht aus, springt die Insassen-Unfallversicherung ein.
  • Unfall im Ausland ohne ausreichende Deckungssumme! Bei einem Unfall im Ausland reicht die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers nicht hin, um den Schaden zu decken.
  • Der Fahrzeuglenker verletzt sich bei einem selbstverschuldeten Unfall. Die Behandlungskosten deckt die Krankenversicherung, die Insassen-Unfallversicherung ist hingegen bei bleibenden Schäden zur Stelle.

 

Sonderfall - Carsharing, Mietwagen & Mitfahrgelegenheiten

Ob der Versicherungsschutz auch in den einschlägigen Sonderfällen gilt, ist mit dem Versicherer zu klären.
Ehe also vom Mietwagen, dem Carsharing oder der Mitfahrgelegenheit Gebrauch gemacht wird, sind entsprechende Informationen einzuholen. Speziell die neuen Privat-Taxi-Dienste Uber & Co werfen rechtliche Fragen auf, wenn der Privatwagen Knall auf Fall zum Firmenwagen mutiert. Falls nämlich der Verwendungszweck des Kraftfahrzeugs nicht mit den Vertragsbedingungen im Einklang steht, hat der Versicherer allen Grund, die Leistung im Schadensfall zu verweigern.

 

Die Varianten und Deckungssummen der Insassenversicherung

Nachdem die Kosten der Insassen-Unfallversicherung maßgeblich eine Frage der Variante und der Deckungssumme sind, ist der Vergleich der Anbieter angezeigt. Wer sich im Internet umtut, hat im Nu seinen Testsieger ausgemacht.

 

Pauschal- oder Platzsystem

Die Sache ist rasch erklärt. Entscheidet sich der Kfz-Besitzer für das Pauschalsystem, schnürt er ein Versicherungspaket, das für alle Insassen gleichermaßen gilt. Wie viele Personen endlich mitfahren, ist unerheblich. Falls sich ein Unfall ereignet, wird die um 50 Prozent höhere Versicherungssumme schlicht und einfach durch die Zahl der Insassen geteilt.

Grundlegend anders verhält es sich mit dem Platzsystem. Hier bestimmt der Versicherte, welcher Platz im Wagen mit welcher Summe abgesichert wird.

 

Individuelle oder fixe Deckungssummen

Die Deckungssumme ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Während der eine auf die individuellen Bedürfnisse des Verbrauchers eingeht, hat der andere lediglich fixe Deckungssummen für spezifische Leistungen wie Krankenhausaufenthalt, Invalidität, Arbeitsunfähigkeit oder Tod im Angebot.

 

Die Überschneidungen und Alternativen

Insassenunfallversicherung nicht notwendig!

Insassen-Unfallversicherung – ja oder nein? Das ist eine rhetorische Frage. Nicht von ungefähr haben schließlich etliche Kfz-Versicherer diese Form der Versicherung aus dem Programm genommen. Selbst der Automobil-Club ADAC bietet statt der speziellen Insassen-Unfallversicherung lediglich noch eine allgemeine Unfallversicherung an.

Die Haftpflicht reicht!Warum auch nicht? Mit ihr ist alles an Bord, was notwendig ist, um mit einem lückenlosen Ersatz aufwarten zu können. Für die Entschädigung der verunglückten Insassen steht die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein, während für die Behandlungskosten des Fahrzeuglenkers im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls die Krankenversicherung aufkommt. Ob es sich dabei um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt, ist sekundär. Die Lohnfortzahlung stellt in den ersten sechs Wochen hingegen der Arbeitgeber sicher, sofern der Verkehrsunfall nicht gerade durch übermäßigen Alkoholkonsum oder einen groben Verstoß gegen die Verkehrsregeln verschuldet wurde. Und nach den ersten sechs Wochen übernimmt die anteilige Lohnfortzahlung hinwiederum die Krankenversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung. Sollte der Unfall endlich auf eine längere Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafte Berufsunfähigkeit hinauslaufen, ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung und einer bestehenden Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung gedient.

 

Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung als Alternative sinnvoll!

BerufunfähigkeitsversicherungEine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist allein schon deshalb als Alternative anzuraten, weil sie sich nicht auf den Gebrauch des Kraftfahrzeugs beschränkt und obendrein eine um ein Bedeutendes höhere Versicherungssumme einräumt.

Zwar ist die private Unfallversicherung im Schnitt zum doppelten Preis der Insassen-Unfallversicherung zu haben, dafür ist der Versicherte sowohl als Fußgänger, Radfahrer und Autolenker als auch beim Sport und im Haushalt gegen Unfälle versichert. Noch besser ist nur die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für sie ist das Vier- bis Fünffache der Insassen-Unfallversicherung hinzublättern, allerdings verbürgt sie eine Rente, falls an eine Berufsausübung nicht länger zu denken ist. Und das Gute daran: Der Rubel rollt, egal ob ein Unfall oder eine Krankheit nach Knete schreit.

 

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Was ist der Schutzbrief?

SchutzbriefDer Schutzbrief ist innerhalb des Kfz-Versicherungswesens ein Produkt rund um die Mobilität des Fahrzeuges sowie des Kfz-Halters.

Der Schutzbrief gewährt den Fahrzeughalter bzw. dem Clubmitglied Hilfe, falls eine Panne, Unfall oder ein Diebstahl vorliegt. Jedoch sind die Leistungen nicht personengebunden sondern Fahrzeuggebunden. Teilweise ist es bei manchen Anbietern so das die Leistungen auch Personenhilfe einschliesen auch wenn eine Reise ohne das versicherte Fahrzeug unternommen wird. Angeboten wird er von Automobil- beziehungsweise von Verkehrsclubs, so wie beispielsweise vom ADAC

 

Brauche ich einen Schutzbrief?

Wer ein Auto fährt, ist nicht vor Pannen und Unfälle gefeit. Wer hier einen Schutzbrief oder eine Mobilitätsgarantie hat, kann sich viel Geld sparen. Allerdings hilft z.b. der ADAC oder auch der AVD auch bei einer Panne falls du noch nicht Mitglied bist. Hier kann man dann an Ort und Stelle des Geschehens Mitglied werden, so das keine Kosten entstehen z.B. beim Abschleppen eines Fahrzeuges!

 

Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Die Mobilitätsgarantie - Wenn du einen Neuwagen fährst ist in den meisten Fällen eine Mobilitätsgarantie des Herstellers inbegriffen. Diese bietet der Hersteller meist kostenlos an und beschränkt sich in der Regel auf 12 Monate. Wie auch beim ADAC wird das Auto kostenlos abgeschleppt und je nach Reparaturzeit des Schadens erhält der Besitzer einen Ersatzwagen. Wer also eine Mobilitätsgarantie braucht keinen Schutzbrief!
  • Schutzbrief deiner Kfz Versicherung: Für ein gebrauchtes Auto das nicht mehr über eine Mobilitätsgarantie verfügt, gibt es bei deiner Kfz-Versicherung einen Schutzbrief der für wenig Geld geordert werden kann. Auch dieser beinhaltet in der Regel das kostenlose Abschleppen in eine nahegelegene Werkstatt und eventuell auch einen Ersatzwagen. Die Leistungen im einzelnen solltest du mit deiner Versicherung klären.
  • Schutzbrief von Autoclubs: Das beste Angebot und den besten Leistungsumfang bekommst du von Autoclubs wie den ADAC oder AvD. Hier bekommst du die Pannenhilfe durch eine Mitgliedschaft! Der größte Vorteil: Oft hilft der Pannendienst beispielsweise schon Vorort durch eine Reparatur kleinerer Schäden so dass kein Abschleppen notwendig ist!

 

Die Leistungen des Schutzbriefes im Überblick

Die Leistungen der verschiedenen Anbieter sind im wesentlichen gleich, unterscheiden sich aber stark im Detail. Hier mal ein grober Überblick über die Leistungen eines Schutzbriefes im Allgemeinen.

  • Pannenhilfe - Bei kleineren Problemen am Auto hilft der Pannenservice meist Vorort so das eine Weiterfahrt möglich ist. Die Kosten der Reparatur werden meist bis zu 500 Euro vom Anbieter übernommen.
  • Abschleppen - Falls eine Reparatur nicht möglich ist wird das Fahrzeug abgeschleppt und in die nächste geeignete Werkstatt gebracht. Beim ADAC ist es aber auch oft möglich sich zu seiner Wunschwerkstatt schleppen zu lassen, Anspruch darauf besteht aber nicht. Auch diese Kosten werden bis zu einer Höhe von 500 Euro übernommen.
  • Bergen - Sollten Ihr Fahrzeug von der Straße abgekommen sein, so wridr die Bergung kostenlos übernommen und Ihr Fahrzeug zurück auf die Straße gesetzt, gegebenfalls auch abgeschleppt falls es nicht mehr in einem fahrtüchtigen Zustand ist.
  • Mietwagen - Wurde Ihr Fahrzeug gestohlen so übernimmt die Versicherung die Kosten eines Mietwagens zur Rückreise. Sollte das gestohlene Fahrzeug wieder auftauchen, wird dessen Rücktransport zum Heimatort ebenfalls kostenlos übernommen.
  • Weiterfahrt und/oder Rückfahrt - Der Transport der Inssasen zum Zielort oder zum Wohnort wird kostenlos bis zu einer Entfernung von 1200 Kilometer gebracht. Auch der Transport zur Werkstatt nach der Raparatur wird übernommen. Mögliche Varianten sind: Mit dem Abschleppfahrzeug oder einem Mietwagen, mit der Bahn oder dem Flugzeug (speziell im Ausland).
  • Übernachtung - Sollten du am Unfallort übernachten müssen so werden auch diese Kosten vom Anbieter bzw. Versicherer übernommen. Dies gilt für alle berechtigten Insassen bis zur Wiederherstellung des Fahrzeuges (Meist begrenzt auf drei Übernachtungen und 100 Euro pro Person/Übernachtung!)
  • Ersatzteil Versand - Auch die Beschaffung eines Ersatzteils und den Versand, speziell im Ausland werden vom Versicherer übernommen.
  • Speziell bei Krankheit oder Unfall:
  • Ersatzfahrer - Der Versichere stellt kostenlos einen Ersatzfahrer bei Fahrerausfall
  • Fahrzeugunterstellung - Die Standkosten bis zur Wiederherstellung des Fahrzeuges werden ebenfalls übernommen.
  • Sonstige Leistungen - Kosten werden auch bei Nutzungsausfall und Verschrottung übernommen.

 

Ausschlüsse - Hier übernimmt der Schutzbrief nicht!

  • Kostenübernahme der Reparatur:  Die Kosten für die Reparatur des Fahrzeuges in einer Werkstatt werden nicht übernommen!
  • Mindestdistanz vom Wohnort unter 50 Kilometer: Meist übernimmt der Versicherer in einem solchen Fall nicht die Kosten für das Abschleppen, einen Ersatzfahrer bzw. Ersatzfahrzeug oder Übernachtung! Dies hat ebenso Gültigkeit, wenn du das versicherte Fahrzeug aus eigener Kraft in eine Werkstatt fahren konntest.
  • Vergessener Schlüssel: Der Versicherer muss bei einem vergessenem Schlüssel (z.B. im Kofferraum) oder bei zugefrorenen Türen keine Kosten übernehmen, da das Fahrzeug noch als Intakt angesehen wird. (Ausnahme ADAC - Dieser zahlt auch in einem solchen Fall)

 

Was kostet der Schutzbrief?

Die Kosten für einen Schutzbrief, egal bei welchen Anbietern hängt vom Umfang des Leistungspaket ab. In der Regel liegt das Standartpaket das  Ihre Kfz-Versicherung anbietet bei einem jährlichen Betrag von rund 15 Euro. Der ADAC ist hier etwas teurer, hat dafür aber auch das beste Leistungspaket! Die Kosten einer normale Mitgliedschaft liegen hier bei rund 50 Euro im Jahr! Der komplette Rundumschutz (ADAC-Plus Mitgliedschaft) inkl. Ehepartner und Kinder (zwischen 18 und 23 Jahren) und weltweites Serviceangebot kostet 134 Euro im Jahr!

 

 

Der Schutzbrief vom ADAC

Der ADAC e.V. mit Sitz in der bayerischen Landeshauptstadt München die anerkanntermaßen europaweit größte Organisation als Interessensvertreter von Teilnehmern am Straßenverkehr. Der ADAC wurde direkt Anfang der 1900er Jahre als damalige Deutsche Motorradfahrer-Vereinigung in Stuttgart gegründet. Acht Jahre später erfolgte die Umbenennung in den heutigen ADAC. Während der NS-Zeit wurde er in den DDAC, den "Der Deutsche Automobil-Club" überführt und im Dezember 1946 in München neugegründet. Seitdem ist der ADAC deutschland- und europaweit die absolute Nummer Eins unter den Schutzbriefanbietern.

 

Dichtes Versorgungsnetz mit den "Schutzengeln"

ADAC PannenserviceDer ADAC besticht und punktet im Rahmen seines Leistungsangebotes mit einem bundesweit sehr engmaschigen Versorgungsnetz. Dazu gehören die ADAC-Geschäftsstellen sowie die in allen Bundesländern präsenten mobilen Mitarbeiter. Sie werden umgangssprachlich als gelbe, oder regional auch als Schutzengel bezeichnet. Grundlage für die unterschiedlich gestaffelten ADAC-Leistungen ist der ADAC-Schutzbrief. Dieses Leistungspaket ist gleichbedeutend mit einer ADAC-Mitgliedschaft. Eins bedingt das andere, beide sind ein Junktim.

Ob ADAC, ob Automobilclub von Deutschland AvD, ob Auto Club Europa ACE oder auch BAVC Bruderhilfe Automobil- und Verkehrssicherheitsclub mit Sitz in Kassel; sie und noch andere gleichartige Organisationen bieten im Rahmen eines Schutzbriefes eine ebenso große Vielzahl wie Vielfalt an Leistungen an. Ein näheres Vergleichen der Angebote ist durchaus lohnenswert, weil sie sich im Detail teilweise deutlich voneinander unterscheiden und abgrenzen.

Einmal losgelöst von allen anderen Angeboten der Kfz-Versicherer soll am Beispiel ADAC Schutzbrief deutlich gemacht werden, welche Leistungen das ACAD-Mitglied mit dem Schutzbrief als Gegenleistung für seinen Jahresbeitrag erwarten kann. Jeder Schutzbriefanbieter hat seine besonderen Schwerpunkte, aber auch den einen oder anderen Schwachpunkt. Entscheidend ist das Ergebnis unterm Strich, also die Summe aller Schutzbriefleistungen im Verhältnis zu den Kosten.

 

Dreigeteilte Schutzbrieffunktion im ADAC

Im direkten Zusammenhang mit der ADAC-Mitgliedschaft stehen die drei Schutzbriefe:

•    Schutz in Deutschland
•    Schutz weltweit
•    Angebote für Einsteiger bis zum 23. Lebensjahr

Im Vordergrund und als Kernleistung eines Schutzbriefes bei allen Anbietern steht die Pannen- & Unfallhilfe, sozusagen die Mobilität. Ergänzt wird das Angebot um den ADAC-Unfallnotruf 24, also rund um die Uhr, sowie um die Rechtsberatung. Sie schließt die Lücke zu einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Die leistet ausschließlich bei einem Rechtsstreit, während die ADAC-Rechtsberatung das ist, was sie aussagt: eine schnelle, kompetente und fachkundige Erstberatung. Letztendlich erhält jedes ADAC-Mitglied mit jedem ADAC-Schutzbrief die Monatszeitschrift ADAC-Motorwelt wunschweise in Printform oder online.

Das Upgrade der ADAC-Mitgliedschaft ist die ADAC-Plus Mitgliedschaft. Die Vielfalt an Schutzbriefleistungen bestimmt den Jahresbeitrag und somit die Zugehörigkeit als ADAC-Mitglied oder ADAC-Plus-Mitglied.

 

Schutzbrieffunktionen mit Rabatt

Der ADAC hat sein Schutzbriefangebot wie folgt aufgeteilt:

•    Panne & Unfall
•    Krankheit, Verletzung und Notsituation
•    Andere Hilfeleistungen
•    Schutz unterwegs
•    Clubkarte
•    Clubzeitung
•    Reiseservice
•    Fahrzeugankauf & Fahrzeugverkauf
•    Verbraucherschutz

Unter jeder dieser Rubriken sind die einzelnen Schutzbriefleistungen aufgeführt. Die überwiegende Mehrheit von ihnen „muss durch eine ADAC-Plus-Mitgliedschaft erkauft werden“. Dem ADAC-Mitglied stehen als Mobilitätsleistungen die deutschlandweite Pannen- und Unfallhilfe, die weltweite Hilfe bei Tierkollisionen, sowie der ADAC-Unfall-Notruf 24 innerhalb des Bundesgebietes zur Verfügung.

Hilfeleistungen, Clubkarte, Clubzeitung und anderes gehören zu den gängigen Leistungen, die jedem Vereinsmitglied offenstehen. Wer „mobil und viel unterwegs ist“, der wird gezwungenermaßen zum ADAC-Plus-Mitglied. Nur dann, aber dann auch wirklich ist der Fahrzeughalter rundum, weltweit und 24h mit einem erstklassigen Schutzbrief versorgt.

 

Preisstaffelung für Singles, Paare und Familien

Vor dem Hintergrund, dass jede Person ein individuelles Risiko sowie einen einzelnen Kostenfaktor darstellt, sind ADAC-Mitgliedschaft sowie ADAC-Schutzbrief preislich nach der Personenzahl gestaffelt. Die Dreierteilung gilt für das ADAC-Mitglied persönlich, für sich und seinen Ehe-/Lebenspartner, sowie für die mehrköpfige Familie. Kinder sind im Alter zwischen 18 und 23 Jahrenkostenpflichtig". Unter 18 Jahren werden sie noch nicht, und über 23 Jahren nicht mehr in den Schutzbrief einbezogen.

Der ADAC-Jahresbeitrag, gleichbedeutend mit den Schutzbriefkosten, ermäßigt sich für ADAC-Mitglieder mit körperlichem Handicap ab einem GdB von 50 Prozent. Auch „junge Erwachsene“ bis zum 25. Lebensjahr erhalten einen Preisnachlass auf Mitgliedschaft und Schutzbrief. Der Einsteiger-Schutzbrief letztendlich ist nach Lebensjahren ab Erwerb der Fahrerlaubnis bis zum 23. Lebensjahr in die beiden Gruppen Young Driver und Young Traveller aufgeteilt.

 

ADAC – Das richtige Zuhause für jeden Fahrzeughalter

ADAC RundumschutzAls Resümee lässt sich festhalten, dass die ADAC-Mitgliedschaft mit dem dazugehörigen ADAC-Schutzbrief einen geradezu lückenlosen Rundumschutz bietet. Ob im Inland oder im Ausland, ob auf Urlaubs- oder ob auf Geschäftsreise; als Schutzbriefinhaber hat der Autofahrer die Gewissheit, dass ihm in jeder Situation schnell, problemlos und professionell geholfen wird. Zu den von allen Schutzbriefen sämtlicher Anbieter ausgeschlossenen Leistungen gehören Reparaturkosten oder zum Beispiel die im Auto vergessenen Pkw-Schlüssel.

Entscheidend für eine Schutzbrief-Leistungspflicht ist immer die Fahruntüchtigkeit des betreffenden Fahrzeuges. Dann hilft der ADAC-Pannenhelfer mit seinem Knowhow und mit seiner Erfahrung, bis hin zum Abschleppdienst und anderen Dienstleistungen wie Hotelunterkunft oder Gestellung eines Ersatzwagens.

 

Grundsatz des ADAC

Für den ADAC-Pannen- und Unfalldienst gilt der Grundsatz: Es gibt nichts was es nicht gibt oder schon gegeben hat. Für jede Situation wird eine passende Lösung gesucht und auch gefunden.

 

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Was ist der Auslandsschadenschutz

  • Eine Zusatzversicherung
  • Erhöhung der Mindestdeckungssumme
  • Die Schadenersatzansprüche orientieren sich an deutschem Recht
  • Gilt in Europa und anderen Ländern, je nach Vertrag

 

AuslandsschadenschutzAndere Länder, andere Sitten. Wer mit dem Auto verreist, muss sich der Grenzen des Versicherungsschutzes bewusst sein. Längst nicht überall ist es um die Zahlungsmoral bestens bestellt und die Leistung der Versicherungen mit jener in deutschen Landen vergleichbar.

Eine Auslandsschadenschutzversicherung schafft hier Abhilfe. Sie sorgt dafür, dass Fahrzeuglenker bei unverschuldeten Unfällen im Ausland nicht das große Nachsehen haben.

 

Mindestdeckungssummen nicht auf deutschem Niveau

Eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist in den EU-Ländern zwar Vorschrift, von einer einheitlichen Mindestdeckung kann aber mitnichten die Rede sein. Ehe die verabschiedete Harmonisierung der Deckungssummen greift, fließt noch viel Wasser den Berg hinunter. Eingeräumte Übergangsfristen sorgen dafür, dass Länder wie Kroatien, Rumänien oder Polen, aber auch Portugal, Spanien und Griechenland kein Interesse haben, umgehend mit deutschen Gepflogenheiten aufzuwarten. Bis zum endgültigen Leistungsabgleich im Sinne der 5. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie der Europäischen Union ist deshalb die Auslandsschadenschutzversicherung ebenso unerlässlich wie die Mallorca-Police.

 

Leistungen im Schadensfall

Mit einer Auslandsschadenschutzversicherung wird der Autofahrer von seinem Versicherer so entschädigt, als hätte dieser den ausländischen Unfallverursacher mit einer Haftpflichtversicherung unter Vertrag. Die Schadenersatzansprüche orientieren sich damit an deutschem Recht und deutschen Standards.

 

Die Zusatzversicherung greift, wenn:

 

a) der Autofahrer mit dem eigenen Fahrzeug unverschuldet im Ausland in einen Unfall verwickelt wird und

b) die Kosten durch die Versicherung des Unfallverursachers nicht übernommen werden oder die Haftpflicht des Unfallgegners zur Begleichung des Schadens nicht hinreicht.

 

Gesetzt den Fall, dass diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kommt die Auslandsschadenschutzversicherung für den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Deckungsgrenze oder für den Differenzbetrag bei Unterdeckung auf.

In der Regel gilt der Zusatzschutz für die Europäische Union, andere Länder sind aber durchaus drin und reine Vertragssache. Zu bedenken ist dabei, dass speziell außerhalb der EU die Versicherungspflicht häufig ein Fremdwort ist. Von daher ist die Auslandsschadenschutzversicherung allen dringend anzuraten, die im Urlaub viel mit dem Auto jenseits der Grenzen des Landes unterwegs sind. Namentlich weil die Auslandsschadenschutzversicherung neben den Unfallkosten auch die Anwalts- und Verfahrenskosten abdeckt. Nachdem sich die Schadensregulierung im Ausland oft über Monate hinziehen kann, ist die Auslandsschadenschutzversicherung nicht nur sinnvoll, sondern regelrecht notwendig.

 

Der Unterschied zwischen Auslandsschadenschutz und Mallorca-Police!

Ins Unreine gesprochen kümmert sich die Auslandsschadenschutzversicherung um den Privatwagen, die Mallorca-Police hingegen um den Mietwagen im Ausland. Auch die Mallorca-Police verbürgt aber bei unverschuldeten Unfällen den Schutz vor Unterdeckung des Unfallgegners.

Wirksam wird sie, wie der Name fälschlicherweise vermuten lässt, nicht ausschließlich auf der Balearen-Insel. Vielmehr haben die zahllosen Unfälle deutscher Urlauber mit Mietwagen auf Mallorca die Einführung dieses Versicherungsprodukts unumgänglich gemacht. Die Bezeichnung dafür lag damit quasi auf der Hand.

Vielfach ist die Mallorca-Police bereits Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung. Lediglich in den günstigeren Basistarifen der Anbieter fehlt sie entweder zur Gänze oder bietet nicht die volle Höhe der deutschen Mindestdeckungssumme. Der genaue Blick in den Vertrag ist mithin angezeigt.

Dieses Problem stellt sich deutschen Urlaubern nicht, wenn sie den Mietwagen im eigenen Land bei einem Anbieter mit deutschem Versicherungsschutz beziehen.

 

Abschluss eines Auslandsschadenschutzes

Die Auslandsschadenschutzversicherung ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ist der Kfz-Schutz fürs Ausland Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung, fallen keine gesonderten Kosten an. Wird die Auslandsschadenschutzversicherung indes als separates Produkt feilgeboten, ist mit einem entsprechenden Kostenaufschlag zu rechnen.

Wichtig dabei ist, vor dem Abschluss die Gültigkeit der Police fürs betreffende Urlaubsland zu prüfen. Für gewöhnlich umfasst der Schutz die EU-Länder sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Der Schutz ist zeitlich regelmäßig beschränkt, die Tarife sind hingegen mit einem Kfz-Tarifrechner online im Nu ermittelt.

 

Einschlägige Anbieter im Vergleich

  • HDI
    Im Test des Deutschen Kundeninstituts belegt die Kfz-Versicherung Rang 1. Nicht weniger angetan ist die WirtschaftsWoche, die den Versicherer als sehr gut einstuft. Jedenfalls haben Autofahrer die Möglichkeit, die Kfz-Haftpflichtversicherung Motor-Plus mit dem Auslandschaden-Schutz aufzumotzen. Dieser reguliert nach deutschem Recht Personen- und Sachschäden, die durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug verursacht werden. Dasselbe gilt für Schäden, die dem Fahrzeuglenker in Deutschland durch einen im Ausland zugelassenen Wagen entstehen.
  • HUK-COBURG
    Kundenservice wird bei der HUK-COBURG großgeschrieben. Daten und Verträge sind über den Servicebereich „Meine HUK“ jederzeit online einfach einsehbar. Mehr als 11 Millionen Kunden sind scheint’s von der Leistung des Versicherers überzeugt. Und gar manche von ihnen dürften sich für die Kfz-Haftpflichtversicherung Classic mit Ausland-Schadenschutz entschieden haben. Damit sichern sie sich den Schadenersatz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Europäischen Union, Albanien, Mazedonien, Kosovo, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Montenegro, Monaco, Norwegen, Serbien, der Schweiz und im europäischen Teil der Türkei.
  • ADAC
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung von KomfortVario des Automobil-Clubs enthält neben dem Auslandskomfortpaket auch die Mallorca-Police. Das Auslandskomfortpaket ist dabei nichts anderes als eine Auslandsschadenschutzversicherung, die garantiert, dass der Automobil-Club schnell und unkompliziert die Schadensregulierung bei unverschuldeten Unfällen im Ausland übernimmt.
  • Allianz
    Gleich der Basis der Kfz-Haftpflichtversicherung ist ihre Erweiterung um den Ausland-Schadenschutz mit bis zu 100 Millionen Euro Entschädigung für Sach- und Personenschäden dienlich. Hat die Basis freilich im Inland Gültigkeit, ist die Erweiterung fürs Ausland unumgänglich.

 

Das Wichtigste im Überblick

 

  • Der Auslandsschadenschutz dient der Regulierung von unverschuldeten Unfallschäden im Ausland. Speziell außerhalb der EU ist die Haftpflichtversicherung Mangelware, weshalb der Kfz-Schutz fürs Ausland unverzichtbar ist.
  • Im Unterschied zur Mallorca-Police gilt die Auslandsschadenschutzversicherung nicht für den Mietwagen, sondern für den Privatwagen.
  • Die Kosten für den Schutz variieren von Anbieter zu Anbieter und sind entweder in der Kfz-Haftpflichtversicherung inbegriffen oder mithilfe des Tarifrechners online rasch zu ermitteln.

 

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