Was bedeutet Abhandenkommen?

Abhandenkommen bedeutet, den Verlust eines Besitzes! Im Kfz-Bereich definiert es zum Beispiel den unfreiwilligen Verlust des Autos! Abhandenkommen definiert der § 935 BGB spezifisch wie folgt "...wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen war...“

 

Haftpflicht

Die Haftpflicht greift bei einem Diebstahl des Fahrzeuges nicht, da es sich um keinen Sachschaden sonder um einen Vermögensschaden handelt!

 

Kaskoversicherung

Bei der Teilkasko wie auch bei der Vollkasko erfolgt beim Abhandenkommen des Fahrzeuges eine Erstattung, den sogenannten Wiederbeschaffungswert!

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Um unsere Webseite optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Unter anderen werden Cookies für die Messung (Besucherzahlen in unserem Fall Google Analytics), Werbung (Google Adsense, Mirando, Vibrant Media, etc.) verwendet. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung