Was bedeutet Abhandenkommen?

Abhandenkommen bedeutet, den Verlust eines Besitzes! Im Kfz-Bereich definiert es zum Beispiel den unfreiwilligen Verlust des Autos! Abhandenkommen definiert der § 935 BGB spezifisch wie folgt "...wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen war...“

 

Haftpflicht

Die Haftpflicht greift bei einem Diebstahl des Fahrzeuges nicht, da es sich um keinen Sachschaden sonder um einen Vermögensschaden handelt!

 

Kaskoversicherung

Bei der Teilkasko wie auch bei der Vollkasko erfolgt beim Abhandenkommen des Fahrzeuges eine Erstattung, den sogenannten Wiederbeschaffungswert!