Was ist ein Ombudsmann bzw. -frau?

Der Ombudsmann erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson die bei Streitfällen zwischen Versicherung und Versicherten schlichtet. Der Ombudsmann soll durch eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles und durch Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente eine zufriedenstellende Lösung finden, so das eine Einigung ohne den Weg zum Gericht möglich ist. Seine Finanzierung erfolgt durch die Versicherungswirtschaft, ist aber objektiv. Bis zu 5000 Euro Streitwert ist der Ombudsmann dazu berechtigt, Entscheidungen zu treffen. Bei höherem Streitwert darf er nur Empfehlungen abgeben.


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