Geschrieben von ThH

Schadengutachten: Wer darf es erstellen und wie läuft der Prozess ab?

Schadengutachten
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Kommt es zu einem Verkehrsunfall, in welchen das eigene Fahrzeug involviert ist, ist dies natürlich stets ein großes Ärgernis – insbesondere, wenn sich der Vorfall nicht auf die eigene Schuld zurückführen lässt. Häufig entsteht bei einem Unfall jedoch kein Totalschaden des Fahrzeuges, sondern ausschließlich ein geringer Blechschaden. Den verursachten Schaden lediglich grob einzuschätzen, reicht allerdings kaum aus. Wesentlich empfehlenswerter ist eine unabhängige Prüfung, im Zuge welcher der Schaden exakt beziffert werden kann. Im Anschluss lassen sich auf diese Weise die bestehenden finanziellen Forderungen durchsetzen.

Wie sich der Prozess eines Schadengutachtens generell gestaltet und wer dieses überhaupt erstellen darf, zeigt der folgende Beitrag.

 

Erster Schritt: Die Schuldfrage klären

Die Schadenregulierung nimmt schon am Unfallort ihren Lauf – und zwar indem die Schuldfrage geklärt wird. Dies ist nötig, um eine Regulierung über die Versicherung vornehmen zu lassen. Dabei können die Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners mit einem professionellen Schadengutachten geltend gemacht werden. 

Liegt ein Haftpflichtschaden vor, müssen die verbundenen Kosten, inklusive die für das Sachverständigengutachten, durch die generische Versicherung übernommen werden. Der Fall ist dies allerdings nur dann, wenn die Unfallschuld allein bei dem Gegner liegt. Wurde der Unfall selbst verschuldet, wird dies als Kaskoschaden bezeichnet. In der Regel muss dann eine Selbstbeteiligung an die Versicherung gezahlt werden, abhängig von den individuellen Versicherungsbedingungen.

Jedoch lässt sich die Schuld nicht immer sofort eindeutig klären, sodass in einigen Fällen beiden Parteien eine Teilschuld zukommt. Besteht Uneinigkeit hinsichtlich der Schuldfrage, sind die Dienste des Sachverständigen, der beispielsweise unter holdeinengutachter.de gefunden werden kann, ebenfalls von Bedeutung. Dieser kann eine Rekonstruktion des Unfalls mithilfe der gesicherten Beweise und des vorliegenden Schadenbildes vornehmen.

 

Die Wichtigkeit eines neutralen Schadengutachtens

Generell trägt ein professionelles Schadengutachten maßgeblich dazu bei, klare Verhältnisse hinsichtlich des Unfalls zu schaffen, etwa im Hinblick auf die Reparaturkosten beziehungsweise die Höhe des vorliegenden Schaden.

Wird auf die Anfertigung eines Schadengutachtens verzichtet, kommt es kaum zu einer Regulierung zu den eigenen Gunsten. Die Regulierung durch die Versicherung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Schadenswerte, die in dem Gutachten genannt werden.

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass nicht die gegnerische Versicherung die Anfertigung des Gutachtens beauftragt. Diese wählt nämlich in der Regel einen Gutachter, der in einseitigen Interessen handelt.

 

Die Beauftragung des Schadengutachters

Liegt ein Kaskoschaden vor, wird die Regie in den meisten Fällen durch die involvierten Versicherer übernommen.

Falls sich der Unfall jedoch in keiner Weise auf die eigene Schuld zurückführen lässt, besteht das Recht, eigenständig die Beauftragung eines Schadengutachters zu übernehmen. Dem Geschädigten wird dabei die freie Wahl zugesprochen, sodass sich dieser nicht mit dem Schadenmanagement der Versicherung des Unfallgegners abfinden muss.

Die Kosten, die für die Erstellung des eigenständig beauftragten Gutachtens anfallen, müssen vollständig von dem Verursacher beziehungsweise seiner Versicherung übernommen werden. Dies gilt im Übrigen auch, falls Kosten für einen Leihwagen oder die Beratung durch einen Fachanwalt entstehen.

Sollte es sich allerdings um einen Kaskofall handeln – es liegt somit auch eine eigene Mitschuld vor – ist stets die individuelle Versicherungspolice für die Kostenübernahme entscheidend. In der Regel werden die Kosten allerdings von vielen Versicherungen übernommen, sodass oft nur die gängige Selbstbeteiligung aufgebracht werden muss.

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