Geschrieben von zdv

Vollkaskoversicherungen zahlen für Sonderzubehör, doch auf die Details kommt’s an

Fahrzeug Innenraum mit SonderzubehörAuf Deutschlands Straßen sind Autos versichert unterwegs. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus haben Autobesitzer die Möglichkeit, selbst verschuldete, durch Fahrlässigkeit, Hagel und Vandalismus verursachte Schäden über eine freiwillige Vollkaskoversicherung abzudecken. Sie zahlt auch beim Verlust des eigenen Wagens durch Diebstahl. Die Rahmenbedingungen sind klar definiert, doch ist im Schadensfall die Kostenübernahme der Sonderausstattung garantiert?

 

Was gilt als Sonderausstattung und Zubehör?

Unter Sonderzubehör fallen alle mit der Nutzung in Verbindung stehenden Teile, die sich an oder in einem Fahrzeug befinden. Versicherer unterscheiden jedoch grob, ob es sich um fest installierte Komponenten oder um nachträglich hinzugefügte Bestandteile handelt. Zur ersten Variante gehören etwa integrierte Navigationssysteme, Anhängerkupplungen und Dachgepäckträger. Als eigenständiges Zubehör bezeichnen sie hingegen mobile Navigationsgeräte oder in Eigenregie verbaute Autoradios, MP3- und DVD-Player. Während ein Smartphone meist nicht unter die Kategorie Sonderzubehör fällt, so sieht die Sache bei einer Freisprecheinrichtung anders aus. Entweder handelt es sich um die werksmäßig eingebaute Ausstattung oder sie wurde als zusätzliches Feature vom Fahrzeughalter oder einer Werkstatt montiert.

 

Kostenübernahme bei Tuningteilen und Spezialeinbauten

Eine Sonderstellung haben nachträglich hinzugefügte Tuningteile wie Alufelgen, Scheinwerfer, Karosserieverkleidungen und Spoiler. Sie lassen sich mitunter als fest installierte oder als eigenständige Bestandteile kategorisieren. Häufig übersteigt der Wert bei Weitem die Kosten einer Grundausstattung. Das trifft etwa dann zu, wenn ein Fahrzeug mit einer Einstiegsvorrichtung für Rollstühle versehen ist. Welcher Art die Komponenten zuzuordnen sind, ist letztendlich Ermessenssache der Versicherer.

 

Vollkaskoversicherungen: Die Kostenübernahme für Sonderzubehör im Schadensfall

Inwieweit Autoversicherer Sonderzubehör abdecken, ist auch vom gewählten Vollkaskotarif abhängig. Da wie beim gesamten Auto eine Wertminderung durch Nutzung zu erwarten ist, erfolgt eine Kostenübernahme meist nicht im vollen Umfang. Für die reibungslose Regulierung ist es unumgänglich, dass Veränderungen am Fahrzeug im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen. Führen zusätzliche Ein- und Anbauten zum Verlust der Fahrzeugzulassung, so erlischt in der Regel auch der Versicherungsschutz.

Ob und wie viel eine Versicherung zahlt, lässt sich bei bestehenden Verträgen nur nach einem Blick ins Kleingedruckte beurteilen. Vor dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung sind Autobesitzer gut beraten, sich zu informieren und die Konditionen genau zu prüfen. Dort ist angegeben, welche Ausstattung als Sonderzubehör gilt. Sind einzelne Bestandteile nicht aufgeführt, lässt sich bei vielen Anbietern der Leistungskatalog durch fehlende Details ergänzen. Das führt meist auch zu höheren Beiträgen. Es gilt generell, sämtliche Rechnungen, die die Preise der einzelnen Teile und die Einbaukosten durch einen Fachbetrieb ausweisen, aufzubewahren. Sie dienen im Schadensfall als handfeste Berechnungsgrundlage.

Foto: R_Yosha/Shotshop.com

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