Geschrieben von ThH

LeistungsfragenMit dem Auto rückwärts aus der Garage und Garagentor beschädigt- Zahlt die Vollkasko?

Diese Frage wurde von einem Leser gestellt und wird hier von fachkundigen Personen beantwortet!

 

Schadensfall - User Frage:

Ich habe eine vollkasoversicherung und bin mit meinem Auto rückwärts aus der garage gefahren nach dem ich die reifen gewechselt habe und hatte die hintere rechte tür geöffnet die erheblich beschädigt wurde. außerdem hatte ich das garagentor nicht ganz geöffnet und habe mit der antenne eine grosse lamelle von garagentor verbogen.
ist der schaden am garagentor auch durch die vollkasko abgedeckt?

 

Antwort:

Bedauerlicherweise sind die Schäden am Garagentor nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Eine Vollkaskoversicherung deckt ausschließlich Schäden ab, die durch einen Unfall entstanden sind und unmittelbar mit dem Auto zu tun haben. Das Garagentor ist definitiv kein Bauteil des Fahrzeuges, weshalb die Vollkaskoversicherung hier der gänzlich falsche Ansprechpartner wäre. Normalerweise sind Eigenschäden nie durch eine Versicherung vertraglich abgesichert. Möglicherweise liegt der Fall hier etwas anders, weshalb dringend angeraten wird, die Versicherungspolice der Kfz-Haftpflicht gründlich durchzulesen. Vielleicht ist ja tatsächlich eine Eigenschadendeckung im Vertrag inkludiert. Ist dies zutreffend, kann die Haftpflichtversicherung selbstverständlich mit der Regulierung des Schadens am eigenen Garagentor bemüht werden.

Der Sachverhalt wäre ein gänzlich anderer, wenn die Garage nicht zum persönlichen Eigentum des Versicherten zählt. Doch auch dann wäre die Vollkaskoversicherung nicht die richtige Anlaufstelle. Das Garagentor wurde zwar durch den Wagen des Versicherungsnehmers beschädigt, doch wie bereits erwähnt, kommt die Vollkaskoversicherung nur für Schäden auf, die am Fahrzeug selbst entstanden sind. Die Kfz-Haftpflicht hingegen muss für alle Schäden an anderen Gegenständen haften, die durch das Fahrzeug verursacht wurden.

Wie bei allen Schäden am Eigentum Dritter, muss der Versicherung der Schadensfall sofort gemeldet werden, damit die Regulierung so schnell wie möglich erfolgen kann und das Problem aus der Welt geschafft wird.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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