Geschrieben von ThH

LeistungsfragenBeim Leasingfahrzeug geht der Lack ab!

Diese Frage wurde von einem Leser gestellt und wird hier von fachkundigen Personen beantwortet!

 

Schadensfall – User Frage:

Bei meinem Leasingfahrzeug geht der Lack ab z.B. durch Vogelkot, auch nach schnellst möglichem entfernen, also nach wenigen Stunden, auch bei kalten Temperaturen - ich glaube der Lack ist mangelgaft. Mein Peugout Händler weigert sich ein Ticket bei der Firma einzureichen. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Wer zahlt, wer haftet?

 

Antwort:

Prinzipiell gehören Lackschäden bedauerlicherweise nicht zu den Leistungen, die durch eine Vollkaskoversicherung abgesichert sind.

Die Vollkaskoversicherung kommt zwar für Schäden auf, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind, worunter auch Leasingfahrzeuge zählen, jedoch ausschließlich im Falle eines Unfalls. Definiert wird ein Unfall als ein plötzlich, von außen mit mechanischer Gewalt, einwirkendes Ereignis, wovon hier keinesfalls die Rede sein kann. Der Vogelkot kann lediglich als Auslöser für die Lackschäden verantwortlich gemacht werden. Da Lackschäden trotz sachgemäßer Benutzung des Fahrzeuges auftreten können, sind sie derselben Kategorie zugeordnet, wie jegliche Verschleißteile (Kabel, Schläuche, Dichtungen, Bremsen, Reifen etc.) auch.

In diesem speziellen Fall klingt es aber ganz so, als sei der Lack von vornherein fehlerhaft bzw. von minderer Qualität gewesen. Da der Hersteller hier scheinbar seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, ein makellos einwandfreies Produkt bereitzustellen, empfiehlt es sich, einen Kfz-Gutachter mit dem Fall zu beauftragen, der feststellen soll, ob es sich tatsächlich um einen fehler- bzw. mangelhaften Lack handelt, der bei dem genannten Leasingfahrzeug zur Anwendung kam.

Trifft dies zu, liegt die Verantwortung einzig und allein beim Hersteller, für adäquaten Ersatz zu sorgen. Dies kann in Form einer kompletten Neulackierung oder direkt durch Austausch des Leasingfahrzeuges erfolgen.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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