Geschrieben von ThH

LeistungsfragenUnfall mit geliehenen Fahrzeug – zahlt die Vollkasko?

Diese Frage wurde von einem Leser gestellt und wurde hier von fachkundigen Personen beantwortet!

 

Schadensfall - User Frage:

Hallo, wir haben vor einiger Zeit von einem Bekannten die Schlüssel für seinen Buggy „Spassmobil“ bekommen mit der Aussage hier probiert mal aus. Mein Mann hat ihn bei der Fahrt in der Kurve leider auf die Seite gelegt... wer kommt jetzt für den Schaden auf? Unsere Versicherung sagt da es ein angemeldetes moterisiertes Fahrzeug ist zahlt unsere Versicherung nicht...

 

Antwort:

Durch einen Fahrfehler haben Sie ein Fahrzeug beschädigt, das einem Bekannten gehörte. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung sind Schäden durch Unfall abgesichert. Wenn das Fahrzeug aber nicht vollkaskoversichert ist, gibt es ein Problem. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs zahlt nur bei Schäden, die bei Dritten aufgetreten sind. Die Teilkaskoversicherung würde leisten, wenn der Buggy zum Beispiel durch einen Wildunfall beschädigt wurde.

Im Rahmen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung ist dieser Schaden nicht abgesichert, da es sich um einen Schaden an einem Motorfahrzeug handelt. Diese Regelung treffen die meisten Versicherer in den Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung. Es gibt nur wenige Versicherer, die Versicherungsschutz bei dieser Art von Schäden anbieten. Die Ablehnung der Regulierung, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten haben, ist also korrekt.

Schäden an fremden Fahrzeugen, die bei der Benutzung des Fahrzeugs entstehen, lassen sich praktisch nicht über eine Versicherungslösung absichern. Wenn das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert ist, zahlen entweder Sie oder Ihr Bekannter den Schaden aus eigener Tasche.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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