Geschrieben von ThH

LeistungsfragenParkschaden oder selbst verschuldeter Unfall – Zahlt die Vollkaskoversicherung?

Diese Frage wurde von einem Leser gestellt und wird hier von fachkundigen Personen beantwortet!

 

Schadensfall - User Frage:

Hallo ... ich bitte um Auskunft folgenden Sachverhaltes.
Ich habe eine Vollkasko Versicherung und zeige einen (da kein Experte) vermuteten Parkschaden an,
der Sachverständige kommt dann in seiner Expertise zum Schluss, es war kein Parkschaden/Vandalismus sondern eher ein selbst verschuldeter Unfall. Wird dann automatisch über den Vollkaskotitel "Unfall" abgerechnet, wenn ein eindeutig, von außen einwirkendes Ereignis aufs Auto vorliegt.?? Ich spreche explizit von einer Vollkasko Versicherung, denn bei einer Teilkasko würde der Fall glasklar sein.
Beste Grüße ...

 

Antwort:

Die Vollkaskoversicherung leistet bei Schäden, die durch einen Unfall oder durch Vandalismus entstehen. Die Schuldfrage bei einem Unfall bleibt grundsätzlich ohne Berücksichtigung, auch selbst verschuldete Unfälle sind im Rahmen der Vollkaskoversicherung mitversichert. Ausgenommen davon sind nur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Unfälle. Der Begriff Vandalismus wird im Zusammenhang mit der Kaskoversicherung als „mut- oder böswillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte“ definiert. Eine zerkratzte Motorhaube fällt exemplarisch unter diesen Begriff.

Laut Ihrer Schilderung kam es im Schadenfall bereits zur Prüfung durch einen Sachverständigen. Das bedeutet, dass die Schadenhöhe relativ hoch sein muss. Der Experte hat festgestellt, dass ein Unfall vorliegen muss. Für die Regulierung des Schadens ist es vollkommen unerheblich, ob der Schaden durch eine böswillige Beschädigung oder einen Unfall entstanden ist, da beide Risiken ohnehin mitversichert sind. Bei einer reinen Teilkaskoversicherung würden Sie gar keine Leistungen erhalten, weil beide möglichen Schadensursachen dort nicht mitversichert sind.

Wenn Sie die Leistungen der Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, steigt Ihre Versicherungsprämie im nächsten Jahr. Prüfen Sie daher, ob sich die Mehrprämie im Verhältnis zur erwarteten Ersatzleistung lohnt. Zur Berechnung gibt es verschiedene Rechner im Internet, alternativ hilft Ihnen auch Ihr Versicherer weiter und erteilt eine exakte Auskunft über die zu erwartende Mehrbelastung.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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