Geschrieben von ThH

Leistungsfragen

Beim rückwärts Ausparken ein fremdes Fahrzeug beschädigt

Diese Frage wurde von einem Leser gestellt und wird hier von fachkundigen Personen beantwortet!

 

Schadensfall - User Frage:

2018 habe ich beim Rückwärtsausparken einen BMW beschädigt. Ergebnis: Relativ große Delle im Stoßfänger. Bei meinem Fahrzeug stellte ich damals in der Aufregung keinen Schaden fest. Der geschädigte Besitzer war gleich zur Stelle und wir regelten die Sache. Wurde durch meine Versicherung abgewickelt. Erst jetzt stellte ich bei der Reinigung fest, dass bei meinem Fahrzeug ebenfalls der Stoßfänger beschädigt wurde. Meine Frage: Kann ich meine Vollkaskoversicherung jetzt noch in Anspruch nehmen?

 

Antwort:

Im Normalfall kann die Vollkaskoversicherung auch nachträglich über einen Schaden am Fahrzeug informiert werden. Die Kosten der Reparatur werden dann prinzipiell von der Versicherung übernommen.

Allerdings ist es ratsam, im Vorfeld Erkundigungen anzustellen, ob es günstiger ist, seine Versicherung zu bemühen oder den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.
Da der Betroffene bei Kostenübernahme des Schadens durch seine Versicherung, automatisch in eine niedrigere SF-Klasse eingestuft wird, sollte er zunächst eine Autowerkstatt seines Vertrauens aufsuchen, um einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Darüber hinaus kann es ebenso sinnvoll sein, sich zusätzlich einige weitere Angebote einzuholen, damit man mehrere Meinungen und Preisvorschläge erhält.

Da man nun weiß, in welche Preiskategorie die Reparatur einzuordnen ist, ermittelt man die Kosten, die durch die Rückstufung der SF-Klasse zusätzlich entstehen würden. Berücksichtigt werden muss dabei auch, wie viele Jahre man wieder unfallfrei bleiben müsste, um in seine derzeitige SF-Klasse zurückkehren zu können. Basierend auf dieser Grundlage, kann man sich für oder gegen eine Schadensregulierung durch seine Versicherung entscheiden.

Eine weitere Möglichkeit bietet der sogenannte Schadensrückkauf; dabei übernimmt die Versicherung zunächst die entstandenen Kosten. Erstattet man seiner Versicherung den Preis, der durch den Vorfall entstanden ist, ändert sich nichts an der SF-Klasse und es ist so, als hätte es diesen Vorfall niemals gegeben.

Da der Schaden fast ein Jahr unbemerkt blieb, scheint es sich lediglich um eine „Kleinigkeit“ zu handeln, weshalb es vermutlich vorteilhafter wäre, die Reparaturkosten selbst zu übernehmen oder den Wagen gar nicht erst reparieren zu lassen.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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