Geschrieben von zdv

Wildschaden - Welche Versicherung muss zahlen?

 Wildschaden am Fahrzeug

Besonders in der Dämmerung, wenn die Wildtiere auf Futtersuche sind, kommt es immer wieder zu Unfällen mit Wildschaden. Generell gilt es, das eigene Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen, auch wenn dabei ein Wildtier zu Schaden kommt. Das Lenkrad zur Not gerade halten und den Zusammenprall mit dem Tier in Kauf nehmen. Denn das Ausweichmanöver, oft spontan und unbewusst, führt oft zu fatalen Kollisionen mit dem Gegenverkehr oder das betroffene Fahrzeug selbst überschlägt sich.

Laut ADAC kommt man bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h und einer Entfernung zum Tier von 60 Metern noch rechtzeitig zum Stehen. Fährt man aber 100 km/h oder darüber, dann kann auch die Vollbremsung nichts mehr verhindern und der Zusammenprall mit dem Wildtier unausweichlich. Nach einem Wildschaden muss die Polizei verständigt werden. Diese wird den zuständigen Jäger für das Revier informieren. Auf keinen Fall das angefahrene oder verendetet Wildtier mitnehmen, denn nach deutschem Gesetz macht man sich in diesem Fall der Wilderei strafbar.

 

So verhalte dich bei einem Wildschaden!

Ist der Schreck über den Wildschaden überwunden, dann sollte man unbedingt folgende Abläufe durchgehen:

  • Sichern der Unfallstelle! Stelle gut sichtbar ein Warndreieck auf und schalte das Warnblinklicht am Fahrzeug ein!
  • Verständige die Polizei und den Förster bzw. Jagdpächter! In der Regel hilft die Polizei dabei.
  • Fasse das Tier auf keinen Fall an, es könnte zu Bissverletzungen haben und eine Tollwut verbreiten.
  • Lasse dir unbedingt eine Wildbescheinigung ausstellen und machen Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug.
  • Melde unverzüglich den Wildschaden deiner Kaskoversicherung.

 

Jetzt geht es an die Schadensregulierung mit der KFZ-Versicherung

Generell lässt sich sagen, dass die Wildschäden am Fahrzeug über die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Dies gilt für das Haarwild, dass das Bundesjagdgesetz mit folgenden Tieren angibt: Hase, Fuchs, Reh, Wildschwein und Fuchs. Der Jagdpächter oder Waldbesitzer kann bei Wildunfällen in der Regel keine Schadensersatzansprüche geltend machen, denn im juristischen Sinne gilt das Wild als herrenlose Sache.

Je nach Versicherung gibt es auch Kaskotarife, die den Wildschaden mit Federwild, Nutztieren oder Haustieren übernimmt. Genaueres dazu findest du in der Versicherungspolice. Hast du eine Selbstbeteiligung mit deiner Versicherung vereinbart, so muss diese bis zur festgeschriebenen Maximalhöhe selbst getragen werden. Darüber hinaus entstehende Kosten trägt dann die Versicherung.

Solltest du dem Wild „nur“ ausgewichen sein und es zu keiner direkten Kollision mit dem Tier und dir aber trotzdem ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, so wird die Versicherung im Einzelfall entscheiden. Die Kosten werden als Rettungskosten bezeichnet und nur von der Vollkaskoversicherung auf jeden Fall getragen.

 

 

Themenverwandt:

>> Wer bezahlt bei schwer beweisbaren Wildunfällen?

 #95386317 | © fotohansel - Fotolia.com


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


Noch Fragen zum Thema "Leistung und Versicherung"?

Hier kannst du deine Frage einfach an uns stellen, wir werden sie schnellstmöglich hier beantworten:

Frage stellen!

>> Alle Schadensfälle

Weitere Infos zum Thema Leistungen Kaskoversicherung:

>> Leistung der Vollkasko    >> Leistung der Teilkasko

 


Kategorie: