Geschrieben von ThH

LeistungsfragenBekannter verursachte einen Unfall mit meinem Auto ohne Führerschein - Bezahlt die Vollkasko den Schaden?

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Schadensfall - User Frage:

Hallo ...
Ich bin Fahrzeughalterin und lag 10 Tage im Krankenhaus, während dieser Zeit kam der Bruder meines Freundes einen Tag zu uns, der grade in Deutschland zu Besuch aus dem Ausland da war, weil mein Freund zur Arbeit musste und er keine Betreuung für unsere Tochter hatte. In dieser Zeit kam der Bruder meines Freundes auf die dumme Idee ohne Führerschein und Erfahrungen unser Auto zu benutzen unsere Tochter mit zunehmen und ein Unfall zu machen. Die Kasko lehnt den Schaden ab weil er Familienangehöriger eines Verfügungsberechtigten ist. Wie kann das sein das jemand keinen Führerschein besitzt mein Auto zu Schrott fährt mit meiner Tochter die wirklich 1000 Schutzengel hatte und er in keinster Weise berechtigt ist oder war das Auto auch nur 1cm zu bewegen das die Versicherung den Schaden nicht zahlt, ich auf den Kosten sitzen bleibe, kein Auto mehr hab, obwohl ich nicht mal anwesend war da ich im Krankenhaus lag??
Liebe Grüße ...

 

Antwort:

Das Fahren ohne Führerschein beziehungsweise genauer: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat und kann mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Im Grundsatz ist auch der Halter eines Fahrzeugs mitverantwortlich und macht sich strafbar, wenn er das Fahrzeug einer dritten Person zur Verfügung stellt, die keinen Führerschein hat und die Fahrt entweder zulässt oder sogar anordnet. Kommt es dann zu einem Unfall, sind mehrere Punkte zu beachten.

Die Haftpflichtversicherung muss in einem solchen Fall grundsätzlich erst einmal leisten, darf aber beim Fahrer oder beim Halter Regressforderungen stellen. Die Kaskoversicherung kann den Schutz sogar komplett versagen, wenn der Versicherungsnehmer die Fahrt wissentlich ermöglicht hat. Für Ihren konkreten Fall liegen nur wenige Informationen vor, sodass eine eindeutige Aussage nicht möglich. Grundsätzlich müssen die Autoschlüssel nicht unter Verschluss gehalten werden, um auszuschließen, dass eine Person ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug bewegen könnte. Wenn Sie sich als Halter zu der Zeit ohnehin im Krankenhaus befunden haben, ist es unwahrscheinlich, dass Sie in irgendeiner Form eine Zustimmung geben konnten.

Es gibt ein Urteil des OLG Oldenburg unter dem Aktenzeichen 5 U 174/16, in dem ein Versicherer zur Zahlung des Kaskoschadens verursacht wurde, obwohl vermutlich der Sohn des Versicherungsnehmers ohne Führerschein das Fahrzeug gefahren und den Unfall verursacht. Obwohl gegen Sohn schon wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in anderen Fällen ermittelt wurde, muss der Vater nicht davon ausgehen, dass der Sohn auch hier gegen die Absprache verstoßen würde.

Lassen Sie die Entscheidung der Versicherung anwaltlich überprüfen, es gibt Fälle, in denen anders entschieden

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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