Geschrieben von ThH

LeistungsfragenFahrzeug bei Selbstreparatur beschädigt – zahlt die Vollkaskoversicherung?

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Schadensfall - User Frage:

Meinem Bruder ist folgendes passiert:
Er wollte bei seinem Audi die Stoßdämpfer am Kofferraumdeckel auswechseln. Dazu hat er den Kofferraum durch Holzstützen abgestützt. Durch ein Missgeschick ist die Heckscheibe auf so eine Stütze gekracht und in 1000 Teile zersprungen. Er hat den Fall seiner Vollkasko gemeldet und die weigert sich nun den Schaden (~ 3.500 €) zu zahlen. Kann man dieses Missgeschick als grobfahrlässig einstufen?
Mfg....

 

Antwort:

Das Fahrzeug Ihres Bruders wurde während eines Reparaturversuchs in Eigenregie offensichtlich recht schwer beschädigt. Bei einer Schadenhöhe von 3.500 € ist im Regelfall nicht nur die Heckscheibe sondern auch die komplette Heckklappe so schwer beschädigt, dass sie ausgetauscht werden muss. Darüber hinaus ist der reine Glasbruch über die Teilkaskoversicherung und nicht über die Vollkaskoversicherung abgesichert.

Aus Ihrer Beschreibung ist zu entnehmen, dass die Heckklappe des Fahrzeugs mit Holzstützen gesichert war. Diese werden in der Regel nicht fest montiert, sondern lediglich zwischen Kofferraum und Heckklappe eingeklemmt. Dass dieses System nicht unbedingt den Belastungen einer Reparatur standhält, ist zumindest naheliegend, sodass eine grobe Fahrlässigkeit auf den ersten Blick vorzuliegen scheint.

Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer von der Leistungspflicht befreit sein. Allerdings kommt gegebenenfalls eine Quotelung der Entschädigungsleistung in Frage. Ihr Bruder erhält dann eine Leistung, die um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt ist. Empfehlenswert ist hier die Prüfung durch einen unabhängigen Anwalt, um die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits abzuwägen.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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