Geschrieben von ThH

Auto abgebrannt - Warum zahlt die Versicherung keinen Leihwagen?

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Schadensfall - User Frage:

Hallo ...
Mir ist heute gegen 11 Uhr auf freiem Feld, während der Fahrt mein Auto (Daimler C200 CDI) vollständig abgebrannt - Totalschaden.
Ich habe eine Vollkaskoversicherung: Sie zahlt angeblich keinen Leihwagen bei Brand.
Ich habe ADACplus: Zahlt angeblich keine Leihwagen, da der Schaden in weniger als 50 km vom Wohnort auftrat.
Ist das alles so richtig?
Mfg ....

 

Antwort:

Ihr Fahrzeug ist ohne Fremdeinwirkung abgebrannt. Ihre Kfz-Versicherung zahlt Ihnen nun keinen Leihwagen und auch der ADAC übernimmt im Rahmen seiner Deckung keine Kosten. Die Kostenübernahme ist beim ADAC klar geregelt. Mietwagenkosten werden nur übernommen, wenn das Fahrzeug durch einen Unfall in mehr als 50 Kilometern Entfernung vom Wohnort des Mitglieds so beschädigt wird, das es nicht noch am selben Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann. Letzteres Kriterium ist bei einem Brand erfüllt, ist die Entfernung aber zur kurz, versagt der ADAC gemäß seinen Bedingungen zurecht eine Entschädigung.

Ihre Vollkaskoversicherung hat mit der Regulierung des Schadens ebenfalls nichts zu tun. Brandschäden werden über Ihre Teilkaskoversicherung abgewickelt. Das bedeutet für Sie, dass die Versicherungsprämie im nächsten Jahr nicht wegen des Schadens steigt. Die Abwicklung über die Teilkaskoversicherung ist daher für Sie vorteilhafter.

Sowohl in der Teilkasko- als auch in der Vollkaskoversicherung gibt es bei den meisten Versicherern grundsätzlich keine Mitversicherung von Kosten für Mietwagen nach einem Schadenfall. Viele Versicherer bieten diesen Schutz aber ergänzend an, wenn Sie eine Werkstattbindung in Ihrem Vertrag vereinbaren und Schäden in den Partnerwerkstätten des Versicherers reparieren lassen. In den Bedingungen zur Werkstattbindung ist dann ein Recht auf einen kostenfreien Leihwagen verankert.

In diesem speziellen Fall wäre aber selbst über diesen Passus keine Entschädigung zu erwarten, weil Ihr Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann. Insofern zahlen Sie tatsächlich die Kosten für Ihren Leihwagen aus eigener Tasche. Wenn Sie aber schon wissen, wo Sie ein neues Fahrzeug erwerben werden, sprechen Sie mit dem Händler. Unter Umständen stellt er Ihnen ein Fahrzeug zu vergünstigten Konditionen oder sogar umsonst zur Verfügung.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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