Worauf ist bei der Kündigung der Kfz-Versicherung zu achten

Wer einen Wechsel zu einem anderen Autoversicherer beabsichtigt, darf bei einer regulären Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht den Termin versäumen. Kfz-Versicherungen beginnen meist ab dem 1. Januar und enden am 31. Dezember. Es muss eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. Der Versicherungsnehmer muss demnach bis zum 30. November seine Kündigung abgeschickt haben. Es gibt jedoch unterjährige Verträge, die nicht mit dem Kalenderjahr verknüpft sind. Die Laufzeit eines unterjährigen Vertrags beträgt 12 Monate. Wenn die Laufzeit zum Beispiel am 16. März beginnt, endet sie im darauffolgenden Jahr am 15. März. Der Vertrag muss bis zum 15. Februar gekündigt werden.

 

Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten

Neben der fristgerechten Beendigung des Versicherungsvertrags gibt es die Möglichkeit des außerordentlichen Ausstiegs. Der Versicherungsnehmer kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Wenn die Beitragserhöhung aufgrund einer Rückstufung in der SF-Klasse erfolgt, gilt diese allerdings nicht. Eine Erhöhung des Beitrags erschließt sich nicht immer auf den ersten Blick. Gelegentlich wird sie durch eine Änderung in der Schadensfreiheitsklasse verschleiert. Bei unfallfreier Fahrt nimmt der Schadenfreiheitsrabatt jährlich zu, so dass der Versicherte insgesamt weniger zahlt, obwohl der Beitrag zwischenzeitlich erhöht worden ist. Auch eine Umstufung der Typenklasse kann über eine Beitragserhöhung hinwegtäuschen. Jeder Versicherungsnehmer sollte daher genau darauf achten, wie die Prämie sich zusammensetzt. Ein Sonderkündigungsrecht hat der Versicherte auch nach einem Schadensfall. Hier sind ebenfalls Fristen einzuhalten. Wer von seiner Versicherung eine Beitragserhöhung mitgeteilt bekommt, kann nach Erhalt der Benachrichtigung innerhalb eines Monats kündigen. Erfolgt die Beendigung nach einem Schadensfalls, so muss innerhalb eines Monats nach Ende der Anerkennung der Leistungspflicht oder der Ablehnung des Versicherers gekündigt werden.

 

Formvollendet kündigen

Nicht nur die Frist muss bei einem Versichererwechsel gewahrt werden, auch das Kündigungsschreiben sollte formvollendet sein. Das beginnt bei der Betreff-Zeile. Sie sollte lauten: „Kündigung der Kfz-Versicherung“. Darunter werden sowohl die Nummer des Versicherungsscheins als auch das amtliche Kfz-Kennzeichen angegeben. Nicht vergessen werden darf die Angabe des Kündigungsgrundes, beispielsweise: „Sonderkündigungsrecht wegen Schadensfall“. Wichtig ist auch, dass um eine Bestätigung des Kündigungsschreibens gebeten wird. Nun fehlt nur noch das Datum und die Unterschrift des Versicherungsnehmers. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers ist ersichtlich, ob auch per Fax oder E-Mail gekündigt werden kann. Wer absolut sicher gehen will, der verschickt das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein. Damit kann der Versicherungsnehmer bei Unstimmigkeiten leicht nachweisen, dass er gekündigt hat. Wer den Versicherer wechseln will, darf das nicht am letzten Tag der vorgesehenen Frist tun. Es gilt nicht der Poststempel auf dem Briefumschlag, sondern das Eingangsdatum beim Versicherer.

 

Wie gelingt der Wechsel?

Die Einhaltung der Kündigungsfrist und ein formgerechtes Schreiben an den Versicherer sind die besten Voraussetzungen für das Gelingen eines Versicherungswechsels. Wer Wechselabsichten hegt, sollte sich zuvor aber umfassend informieren und seiner bisherigen Versicherung erst dann kündigen, wenn er bei einem anderen Versicherungsunternehmen einen Vertrag unterschrieben hat. Autofahrer, die mit einem unversicherten Fahrzeug unterwegs sind, droht die Zwangsabmeldung und ein Bußgeld.

Bei einem Unfall trägt der Fahrzeughalter allein den Schaden. Im Internet bieten zahlreiche Portale ihre Dienste an. Hier kann der wechselwillige Autofahrer in aller Ruhe vergleichen. Es müssen Daten wie Alter und Marke des zu versichernden Fahrzeugs eingegeben werden. Auch die Nutzungsdaten wie zum Beispiel die jährliche Kilometerleistung spielen bei der Ermittlung des passenden Versicherers eine Rolle. Alter und Parkmöglichkeiten sind ebenfalls Angaben, die von den Vergleichsportalen herangezogen werden.

Wichtig ist auf jeden Fall, sich bei verschiedenen Portalen zu informieren, da nicht immer ersichtlich, ob ein Vergleichsportal nicht vielleicht bestimmte Interessen verfolgt. Ein Punkt, der bei einem Versicherungswechsel beachtet werden muss, ist die Schadenfreiheitsklasse. Verbraucherschützer raten, dass der Versicherungsnehmer sich von dem bisherigen Versicherer schriftlich die Schadenfreiheitsklasse bestätigen lässt, die der neuen Versicherung gemeldet wird.

 

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