Worauf muss beim Abschluss einer Kfz-Versicherung geachtet werden?

Versicherung VertragsabschlussWer auf der Suche nach einer Versicherung für sein Kraftfahrzeug ist, dem steht eine Fülle von Produkten zur Auswahl. Das beginnt bei Angeboten, die lediglich die gesetzliche Mindestsumme beinhalten, und endet noch lange nicht bei verschiedenen Kombi-Produkten.

Wichtig ist, vor dem Abschluss den genauen Leistungsumfang eingehend zu prüfen. Was wird tatsächlich gebraucht? Was ist eventuell überflüssig? Grundsätzlich sind die gesetzlichen Deckungssummen ausreichend bemessen.

Sollte aber bei einem Unfall ein hoher Sach- oder Personenschaden entstehen, können die Mindestsummen nicht ausreichen. Um dem vorzubeugen, bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen einen höheren Basistarif an, damit der Kunde im Ernstfall finanziell auf der sicheren Seite ist. Der Aufschlag dafür ist relativ gering. Wer bereit ist, mehr zu zahlen, der kann Komfort-Tarife beim Abschluss wählen, bei denen Deckungen bis zu 100 Millionen Euro üblich sind. Personenschäden werden bei diesen Premium-Produkten mit einer Summe bis zu 8 Millionen Euro abgesichert.

 

Vor dem Abschluss Leistungsumfang prüfen!

Es gibt viele Faktoren eine Versicherung die den Preis und natürlich auch den Leistungsumfang beeinflussen. So gibt bieten die meisten Versicherungen zahlreiche Rabatte an mit denen sich der Beitrag senken lassen. Mit sog. Zusatzversicherungen, kann man seinen Versicherungvertrag erweitern um so den perfekten Rundumschutz fürs eigene Fahrzeug zu bekommen.

 

Auf grobe Fahrlässigkeit verzichten

Grobe Fahrlässigkeit kann dem Autofahrer von dem Versicherer mit 5.000 Euro in Rechnung gestellt werden. Zum Beispiel dann, wenn eine Ampel bei Rot überfahren wurde. Mittlerweile gibt es Produkte, bei denen die Versicherung auf diesen Passus verzichtet. Ausnahmen sind Schäden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht werden.

 

Unfälle mit Tieren

Unfall mit TierEine Teilkaskoversicherung beinhaltet, dass der Versicherer gegen Schäden versichert ist, wenn er mit seinem Fahrzeug mit einem Reh oder Wildschwein kollidiert. Dagegen geht er bei Basistarifen bei Zusammenstößen mit Pferden oder Kühen in der Regel leer aus. Wer überwiegend in ländlichen Regionen unterwegs ist, kann sich mit einer Kaskoversicherung gegen Tierunfälle aller Art absichern. Premium-Tarife im Teilkaskobereich decken diese Schäden ebenfalls ab.

Mehr zum Thema: >> Wildschaden

 

Kfz-Versicherung mit Neupreisentschädigung

Wer seinen Neuwagen versichern will, der sollte über eine Kfz-Versicherung nachdenken, die eine sogenannte Neupreisentschädigung beinhaltet. Bei einem Totalschaden oder bei Diebstahl des Wagens übernimmt der Versicherer nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern zahlt den tatsächlichen Neupreis des Fahrzeugs. Allerdings erlischt die Laufzeit nach einer gewissen Zeit. Versicherungsnehmer sollten auf einen zeitlichen Umfang der Neupreisentschädigung achten, der wenigstens 12 bis 18 Monate beträgt. Bei dieser Art der Versicherung dürfen wirklich nur fabrikneue Autos versichert werden. Außerdem muss der Versicherte der Erstbesitzer des Fahrzeugs sein.

 

Sparen mit Werkstattbindung

Auto- WerkstattbindungDie Werkstattbindung ist eine weitere Variante, um bei der Kfz-Versicherung Geld zu sparen. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, im Schadensfall die Dienste einer Werkstatt in Anspruch zu nehmen, die Partner des Versicherers ist. Neben einem Beitragsrabatt gehören zum Service oft Annehmlichkeiten wie ein kostenloser Bring- und Holdienst.

 

All-Inclusive-Paket

Wer sich aller Sorgen entledigen will, scheint mit einem All-Inclusive-Angebot bei der Kfz-Versicherung auf der sicheren Seite zu sein. Dabei ist zu prüfen, ob wirklich alle Eventualitäten abgedeckt sein müssen. Jede Gefahrenabdeckung erhöht den Versicherungsbetrag. Deshalb ist es ratsam und wesentlich günstiger, sich selbst nach persönlichen Notwendigkeiten die Bausteine zusammenzustellen.

 

Rabattschutz

Damit der Rabatt im Schadensfall nicht verloren geht, kann im Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel eingefügt werden. Dieser kostenpflichtige Zusatz bewahrt zwar nicht davor, nach einem Unfall zurück gestuft zu werden, die Rückstufung bleibt aber ohne finanziellen Konsequenzen. Bei einem Wechsel zu einem anderer Versicherer zählt der gerettete Rabatt jedoch nicht.

Mehr zum Thema: >> Rabatte

 

Schutz bei einer Panne!

AutopanneWer mit seinem Auto mit einer Panne liegenbleibt, benötigt einen Pannendienst. Dazu bieten die Autoversicherer einen Schutzbrief, der diese Leistungen beinhaltet. Kraftfahrer, die bereits Mitglied in einem Automobilclub sind, benötigen diese Zusatzleistung bei der Kfz-Versicherung nicht, da sie durch ihre Mitgliedschaft bei einer Panne umfassend geschützt sind.

Mehr zum zum Thema: >> Kfz-Schutzbrief

 

Schutz der Mitfahrer!?

Eine Insassen-Unfallversicherung sichert die Mitfahrer in einem Auto im Schadensfall ab. Allerdings sichert die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bereits den größten Teil der Leistungen ab. Wer als Fahrer sich gegen die Folgen eines Unfalls versichern will, kann dies auch über eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung tun.

Mehr zum Thema: >> Insassenschutzversicherung

 

Wie die Typenklasse sich auf den Beitrag der Haftpflicht auswirkt!

Bis zum Jahr 1996 war die Motorleistung in KW der Maßstab bei der Höhe des Jahresbeitrags für die Kfz-Versicherung. Das galt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung. Damals gingen die Versicherer noch davon aus, dass Autos mit einer stärkeren PS-Leistung mehr Unfälle verursachen. Da diese Einschätzung nicht zutreffend war, führten die Versicherungen zur Beitragsberechnung die Typenklasse des Fahrzeugs ein. Bei den Typklassen werden die Unfallstatistiken herangezogen. Sie geben darüber Aufschluss welcher Fahrzeugtyp an Unfällen beteiligt ist. Ein Auto, das zum Beispiel in die Typklasse 20 eingestuft ist, hat laut Statistik eine höhere Unfallquote als ein Wagen der Typklasse 10. Ältere Fahrzeuge werden im Vergleich zu Neuwagen höher eingestuft. Das erklärt sich dadurch, dass preisgünstige Gebrauchtwagen eher von jüngeren Fahrern bevorzugt werden. Fahranfänger sind öfters in Unfälle verwickelt. Typklassen werden jährlich zum 1. Oktober aktualisiert. Die Bewertung der Typklassen erfolgt durch unabhängige Treuhänder. Für den Versicherungsnehmer kann das bedeuten, dass er nach einer veränderten Bewertung einen höheren Beitrag zahlen muss, obwohl er selbst unfallfrei war. Deshalb steht dem Versicherten bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Mehr zum Thema: Typenklassenverzeichnis

 

Weitere Artikel zum Thema:

>> Versicherungen vergleichen!
>> Wie melde ich einen Schaden der Kfz Versicherung
>> Was tun wenn die Versicherung nicht zahlen will?
>> Was muss bei der Kündigung der Kfz-Versicherung beachtet werden?
>> Welche Zusatzversicherungen sind Sinnvoll?

 

Foto: © puhhha/Shotshop.com, Nyker/Shotshop.com, uatp12/Shotshop.com, amoklv/Shotshop.com