Kann man den Schadenfreiheitsrabatt übertragen?

Ausschlaggebend für die Höhe der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse, aus der sich der Schadenfreiheitsrabatt berechnet. Die Schadenfreiheitsklasse hält die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre fest. Die Anzahl der Jahre rechnen Versicherungsunternehmen in einen Prozentsatz (Schadenfreiheitsrabatt) um, den sie auf den Versicherungsbeitrag anrechnen. Das bedeutet, wer lange mit einem Kraftfahrzeug unfallfrei fährt, bezahlt niedrigere Beiträge. Das Schadenfreiheitsklassen-System gilt für den Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschutz, nicht für den Teilkaskoschutz.

Viele Autofahrer wissen Folgendes nicht: Die Schadenfreiheitsklasse lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung gilt für die Schadenfreiheitsklasse. Den Schadenfreiheitsrabatt übertragen, geht nicht. Diesen berechnet jede Versicherung anders aus der Schadenfreiheitsklasse. Wer bei derselben Versicherung bleibt, übernimmt außer der Schadenfreiheitsklasse den Schadenfreiheitsrabatt. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer ändern Rabatt und Prozente sich in vielen Fällen.

 

Schadenfreiheitsrabatt übernehmen - Vorraussetzung: Regelmäßiges Fahren!

Die Person, die den Schadenfreiheitsrabatt einer anderen Person übernimmt, muss glaubhaft versichern, regelmäßig mit dem Fahrzeug des entsprechenden Vertrags gefahren zu sein. Klar ist, die Übernahme aus einem für einen Fahrer ausgestellten Vertrag ist nicht zulässig.

Vertragsende

Der Vertrag des Abgebenden ist nicht lange beendet (in der Regel nicht länger als sechs Monate). Hat der Abgebende länger als sechs Monate keine Kraftfahrzeugversicherung auf sich angemeldet, lässt die Versicherung für ein Fahrzeug eines Dritten sich für ein Jahr auf ihn anmelden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes erlaubt.

 

Wie den Schadenfreiheitsrabatt übertragen?

Ein Antrag beim entsprechenden Versicherer stellt klar, ob dieser eine Übertragung erlaubt. Wer beim alten Versicherer bleibt, hat in der Regel höhere Chancen. Zudem finden sich im Internet bei vielen Versicherern Online-Formulare für Menschen, die eine neue Versicherung wählen. Mit diesen lässt sich die Anrechnung der Schadenfreiheitsklasse aus Verträgen Dritter beantragen.

 

Komplette Übertragung und Übertragung bezüglich eines Zweitwagens

Jemand, der seinen Schadenfreiheitsrabatt komplett auf einen Dritten überträgt, verliert ihn unwiderruflich. Deshalb findet diese Art der Übertragung in wenigen Fällen statt. Manchmal lassen ältere Verkehrsteilnehmer, die kein Auto mehr benutzen und ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht mehr benötigen, diesen komplett auf einen Dritten überschreiben.

Eine weitere Variante der Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes gibt es bezüglich eines Zweitwagens. Dabei lassen Eltern das Fahrzeug eines ihrer Kinder, das Fahranfänger ist, als Zweitwagen anmelden. Ein Elternteil gilt vertraglich als Fahrzeughalter, der Fahranfänger als Fahrer. Auf diese Weise kann der Fahranfänger den hohen Einstiegspreis für die Kfz-Versicherung umgehen. Allerdings sammelt der Fahranfänger während dieser Zeit keinen Schadenfreiheitsrabatt, da er laut Vertrag nicht der Versicherungsnehmer ist.

 

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