Welche Rabatte gibt es bei Kfz-Versicherungen?

Rabatte

Die Versicherungsprämien der Versicherer können durch verschiedene Rabatte die der Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen kann, gesenkt werden.

Der Schadenfreiheitsrabatt ist im Bezug auf die Prämienhöhe das wichtigste Kriterium, doch weitere Rabatte wie Garagen-, Einzelfahrer- oder der Wenigfahrer-Rabatt können die Kosten nochmals senken. Achtung! Nicht jede Versicherung bietet die gleichen Rabatte an, hier sollte man vergleichen!

Eine Versicherung deren Beitrag insgesamt höher liegt, kann mit mehr Optionen auf Rabatte dann vielleicht eine bessere Prämie anbieten.

 

Rabatte zur Kfz-Versicherung

  • Schadenfreiheitsrabatt:
    Die Einstufung des Schadenfreiheitsrabatt erhält man Aufgrund der Anzahl an Unfallfrei gefahrenen Versicherungsjahre. Bei einem Schaden erfolgt oft eine Rückstufung. (mehr Informationen siehe Schadenfreiheitsklasse)

  • Fahranfänger-Rabatt:
    Fahranfänger steigen mit der teuersten Klasse der SF-Klasse 0 ein. Ein 18 jähriger Jugendliche würde dann Beispielsweise für einen VW Golf etwa 1.500 Euro im Jahr nur für die Haftpflicht bezahlen. Der Fahranfänger kann aber über den gleichen Versicherer der seine Eltern versichert nach einen Fahranfänger-Rabatt fragen. Sollte die Versicherung zustimmen, so kann der Fahranfänger mit dem Eintritt in die gleiche Kfz-Versicherung günstiger als üblich eingestuft werden.

  • Einzelfahrer- oder Alleinfahrer-Rabatt:
    Bei fast allen Kfz-Versicherungen hat man die Möglichkeit einen Alleinfahrer-Rabatt zu wählen. Dies bedeutet das das Fahrzeuge regulär nur von der Berechtigten Person gesteuert werden darf, die vertraglich bestimmt wurde. Der Alleinfahrer-Rabatt macht sich deutlich bemerkbar im Bezug auf die Prämienhöhe.

  • Partner-Rabatt:
    Der Partnerrabatt ist eine Erweiterung des Einzelfahrer-Rabattes, die Person die berechtigt ist das versicherte Fahrzeug zu lenken, kann diese Berechtigung durch eine Person, Ehepartner, Lebenspartner, erweitern und so einen Rabatt in Anspruch nehmen.

  • Fahrerkreis:
    Der Einzelfahrerrabatt (siehe oben) berechtigt nur eine Person zum Steuern des versicherten Fahrzeuges und ermöglicht so den größtmöglichsten Rabatt. Man kann aber auch mehrere Personen z.b. den Ehepartner (siehe Partner-Rabatt), Familie und gute Freunde (mind. 23 Jahre alt) vertraglich bestimmen das eigene Fahrzeug zu steuern.  Je mehr Personen allerdings mit dem Fahrzeug fahren dürfen, desto niedriger wird der Rabatt ausfallen.

  • Erstbesitzer:
    Ist man der Erstbesitzer eines Fahrzeuges so kann bei vielen Versicherungen ein Rabatt gegeben werden, auch wenn das Fahrzeug schon 10 Jahre alt sein sollte. Dies hinterfragt man am besten beim Versicherer!

  • Neuwagen-Rabatt:
    Neuwagenbesitzer oder Halter von jungen Gebrauchtwagen (nicht älter wie 3 Jahre) bekommen von den meisten Versicherungen einen Neuwagenrabatt gewährt.

  • Garagen-Rabatt:
    Besitzt du eine Garage? Wenn ja dann gewähren die meisten Versicherer einen Garagen-Rabatt. Für eine abschließbare Einzel- oder Doppelgarage bekommt man einen besseren Rabatt, bei einer Tiefgarage kann es aber auch Nachlässe geben.

  • Kinder:
    Leben Kinder im Haushalt? Falls Kinder Kinder im gleichen Haushalt leben, kann der Versicherer durchaus einen Rabatt gewähren! Nicht wenige Gesellschaften bieten diesen Rabatt an.

  • Frauen-Rabatt:
    Das Frauen die besseren Autofahrer sind ist keine Meinung, sondern eine Tatsache! Eine Fahrzeugbesitzerin die als Einzige das Fahrzeug lenkt, kann hier einen doppelten Rabatt in Anspruch nehmen. Einmal den Einzelfahrer-Rabatt und zusätzlich noch den Frauen-Rabatt, den viele Versicherungen anbieten.

  • Wenigfahrer-Rabatt:
    Wer wenig fährt wird belohnt! Abgerechnet wird nach Kilometern, je weniger der Versicherungsnehmer fährt, desto niedriger ist die Prämie. Die Versicherungen staffeln die Beiträge nach gefahrenen Kilometer im Jahr, so das jährlich der Kilometerstand des versicherten Fahrzeuges an die Versicherung übermittelt werden muss.

  • Zweitwagen-Rabatt:
    Als Versicherungsnehmer hat man die Möglichkeit einen Zweitwagenrabatt in Anspruch zu nehmen, hierbei bekommt der Zweitwagen eine bessere SF-Klasse als üblich (meist SF-Klasse ½). Die Einstufung erfolgt je nach Versicherer bis max. zur SF-Klasse des Erstwagens. Oft gewähren Versicherungen hier einen guten Rabatt wenn der Erstwagen ebenfalls bei der gleichen Gesellschaft versichert ist, zwingend notwendig ist es aber nicht. >> Mehr Infos zur Zweitwagenversicherung!

  • Öko-Bonus:
    Wer mit einem alternativen Antrieb wie Hybrid-, Gas-, oder ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug fährt, kann bei vielen Versicherungen einen sogenannten Öko-Rabatt in Anspruch nehmen.

  • Treue-Rabatt:
    Ist man schon ein langjähriges Mitglied einer Versicherungsgesellschaft, so kann man als Versicherungsnehmer beim Versicherer versuchen nach einen Treuerabatt anzufragen. Manche Gesellschaften geben hier treuen Versicherungsnehmern Vergünstigungen, nachfragen kann sich hier also lohnen.

  • Rabatte durch Mehrfachpolicen:
    Ein Versicherungsnehmer der all seine Policen bei ein und derselben Versicherungsgesellschaft hat, erhält bei manchen (auf Nachfragen) einen Nachlass bzw. Rabatt.

  • Konkurrenz-Angebot:
    Weisen deiner Versicherung ein Konkurrenzangebot vor, das mit den gleichen Leistungen eine günstigere Prämie besitzt. Oft sind die Versicherer aus Kulanz bereit auf ein ähnliches Angebot herunter zu gehen.

  • Sicherheitstraining:
    Absolviert man ein sogenanntes Fahrsicherheitstrainig, kann man versuchen vom Versicherer eine günstigere Prämie auszuhandeln.

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